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Autounfall – welche Ansprüche kann ich jetzt geltend machen?

Bei den in Deutschland jährlichen 2,5 Millionen Autounfällen werden oftmals nicht alle Ansprüche geltend gemacht. Entweder ist einem nicht bewusst was einem zusteht oder es wird von einem großen Aufwand ausgegangen. Wir helfen dir dieses Geld bei einem Unfall nicht mehr liegen zu lassen.

Kann ich nach dem Unfall einen Sachverständigen beauftragen und werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen?

Ja, als Unfallopfer hast du das Recht, einen Unfallsachverständigen damit zu beauftragen, Beweise zu beschaffen und die Höhe des an Ihrem Fahrzeug verursachten Schadens zu bestimmen.

Die Person, die den Unfall verursacht hat, oder ihre Haftpflichtversicherung muss das Honorar des Sachverständigen bezahlen.Anders ist die Situation nur dann, wenn das Schadensausmaß so gering ist, dass ein Sachverständiger nicht erforderlich ist (sog. Bagatellschäden; die Grenze liegt bei ca. 700-800 Euro).

Habe ich als Geschädigter Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten nach dem Autounfall?

Ja, als Geschädigter bist du berechtigt, die Kosten für die Reparatur des Autos bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Das Verkehrsgesetz gibt dir das Recht, Schadenersatz zu fordern, indem du die Reparaturkosten entweder konkret (d.h. mit Werkstattrechnungen oder anderen Rechnungen) oder fiktiv (d.h. nach der vom Sachverständigen ermittelten Schadenshöhe) gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend machst. Die Reparaturkosten richten sich nach dem Ausmaß des Schadens.

Habe ich als Unfallopfer Anspruch auf einen Leihwagen?

Ja, wenn du als Geschädigter dein Auto dringend benötigst, hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, d.h. einen Mietwagen. Dies gilt in jedem Fall für den Zeitraum, in dem dein Auto repariert werden muss. Der Geschädigte darf jedoch nur einen geeigneten, vergleichbaren Leihwagen mieten. Wenn du kein Ersatzfahrzeug benötigst, kannst du von der Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen.

Kann ich als Geschädigter für die Wertminderung oder den Wertverlust nach dem Verkehrsunfall entschädigt werden?

Ja, die Wertminderung muss von der Versicherung erstattet werden, wenn der Unfall reguliert wird. Die Höhe der Wertminderung wird durch den Unfallexperten festgelegt. Sie hängt indirekt mit der Höhe des Schadens zusammen, denn wenn der Schaden am Fahrzeug größer ist, wird das Fahrzeug mit größerer Wahrscheinlichkeit abgeschrieben. Das Honorar des Sachverständigen muss ebenfalls von der Person, die den Unfall verursacht hat, oder von der Versicherungsgesellschaft bezahlt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Auto einen Totalschaden hat?

Natürlich hat der Geschädigte auch im Falle eines Totalschadens Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist der Totalverlust bei der Regulierung des Unfalls etwas komplexer, und in diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung noch stärker versuchen, hinsichtlich der Schadenshöhe Druck auf das Unfallopfer auszuüben. Im Falle eines Totalschadens ist ein Sachverständiger im Prinzip unumgänglich, da der Wiederbeschaffungswert unbedingt ermittelt werden muss.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Es ist der Betrag, der ausgegeben werden sollte, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen. Darüber hinaus sollte der Wert eines in einen Unfall verwickelten Kraftfahrzeugs normalerweise nicht Null sein, so dass der Sachverständige auch den Restwert ermitteln muss. Der Restwert ist der Wert, den das Auto nach dem Unfall noch hat.

Der Geschädigte kann das Fahrzeug in der Regel zu diesem ermittelten Restwert verkaufen. Die Versicherung muss daher den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes als Schaden bezahlen. In den meisten Fällen versuchen die Versicherungsgesellschaften, den Wiederbeschaffungswert niedriger anzusetzen als den des Gutachters, um den von ihnen zu zahlenden Betrag zu reduzieren. Es lohnt sich daher, insbesondere im Falle eines Totalschadens, einen Anwalt zu engagieren, der sich mit Verkehrsrecht auskennt.

Darüber hinaus hat der Geschädigte selbst im Falle eines Totalschadens nach dem geltenden Verkehrsrecht Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall. Dies hängt von der Zeit ab, die objektiv notwendig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. Dies dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Darüber hinaus kann die Situation anders sein, wenn der Geschädigte die Reparatur seines Fahrzeugs wünscht, z.B. weil er emotional mit dem Fahrzeug verbunden ist.

Was die Reparatur betrifft, so kann sie gewählt werden, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen und wenn der Geschädigte das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate lang nutzt. Es wird jedoch schwierig sein, diese Regel ohne die Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Die Entschädigung für den Nutzungsausfall in solchen Fällen richtet sich nach den „normalen“ Regeln.

Habe ich als Geschädigter Anspruch auf Ersatz von Behandlungskosten?

Ja, der Geschädigte hat Anspruch auf die Kosten für die medizinische Behandlung, wenn bei dem Autounfall Personen verletzt wurden.

Habe ich nach einem Unfall Anspruch auf Entschädigung?

Ja, wenn die Verletzungen nicht unbedeutend sind, hast du in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld.

Welches sind die Schadenspositionen, die mir zustehen, wenn der Geschädigte nach dem Autounfall Fahrerflucht begeht?

Bei einem Unfall mit Fahrerflucht bleiben die Rechte aus dem Verkehrsrecht unberührt. Fahrerflucht ist in der Regel besonders unangenehm, weil es schwierig ist, die Unfallursache zu ermitteln. Als Unfallopfer sollten Sie immer darauf achten, dass Sie sich nach Möglichkeit das Nummernschild notieren.

Fazit und weitere Handlungsempfehlung

Ein Unfall ist immer ein unschönes Ereignis. Viele Dinge sind jetzt zu erledigen, vergiss hierbei aber nicht welche Ansprüche du auch haben kannst. Diese 4 Tipps werden dir die spätere Durchsetzung erleichtern:

  1. Sichere so gut wie möglich alle Beweise
  2. Miete im Zweifel eher einen günstigen Leihwagen
  3. Sie müssen den Schaden am Auto nicht reparieren lassen um einen Anspruch auf Ersatz zu haben
  4. Ihre Versicherung muss die Kosten für Gutachter und Anwalt übernehmen