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Handy am Steuer: Wie du Einspruch gegen das Bußgeld einlegst

Du wurdest mit Handy am Steuer erwischt und musst ein Bußgeld zahlen? Oder du willst dich darüber informieren, ob du Einspruch gegen das Bußgeld einlegen kannst? Dann bist du hier genau richtig.

In diesem Beitrag erfährst du alles, was duzum Thema Handy am Steuer und Bußgeld wissen musst.

Der neue Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Handy, Tablet und Co. sind unsere ständigen Begleiter geworden. Auch im Straßenverkehr werden technische Geräte verstärkt beim Fahren benutzt.

Jeder 10. Unfall passiert, weil der Fahrer abgelenkt war. Wenn du bei50 km/h nur 5 Sekunden auf Ihr Smartphone schaust, bist du du bereits ca. 70 Meter gefahren und den Verkehr und dich selbst gefährdet. Aufgrund dieses hohen Unfallrisikos durch Ablenkung am Steuer, hat der Gesetzgeber seit November 2017 die Bußgelder für das Nutzen von Mobiltelefonen am Steuer deutlich erhöht.

Was beim Fahren verboten ist

Was genau das Handyverbot umfasst, ist in § 23 Absatz 1a (StVO) festgelegt:

“Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    • zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Das bedeutet:

Telefonieren und Schreiben mit Smartphones und auch anderen elektronischen Geräten (z.B. Laptops, Tablets etc.) ist während der Fahrt nicht erlaubt. Das Wegdrücken von Anrufen und das Checken der Uhrzeit sind nicht erlaubt. Auch das Lesen auf E-Readern ist nicht gestattet.

Was beim Fahren erlaubt ist

Es gibt einige Bedingungen, unter denen die Nutzung von Geräten im Auto beim Fahren erlaubt ist:

  • Wenn die Geräte in einer Halterung platziert sind oder per Sprachsteuerung bedient werden können
  • Wenn die Geräte im Auto verbaut sind und per Sprachsteuerung bedient werden können
  • Wenn das Gerät eine Einparkhilfe ist und das Fahrzeug nur in Schritttempo gefahren wird

Wenn du deine Geräte im Auto per Hand benutzen willst, dann mzsst du Folgendes beachten:

Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Auto steht, bzw. geparkt ist, darfst du das Gerät mit der Hand nutzen.

Handy am Steuer in der Probezeit

Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog in A- und B-Verstöße eingeteilt. Ein A-Verstoß zieht härtere Strafen nach sich als ein B-Verstoß.

Die Ordnungswidrigkeit “Handy am Steuer” zählt in der Probezeit als A-Verstoß und führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Außerdem muss der Täter an einem Aufbauseminar teilnehmen. Tut er das nicht, dann wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen muss er außerdem ein Bußgeld von 100 € zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Wie du Einspruch gegen die Anschuldigung “Handy am Steuer” einlegen kannst

Sobald der Bußgeldbescheid bei dir eingetroffen ist, beginnt eine Frist von 14 Tagen um Einspruch einzulegen. Nicht selten kommt es vor, dass beispielsweise formale Fehler den Bußgeldbescheid ungültig machen. Zum Beispiel das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Falls du unsicher bist, ob du Einspruch gegen den Bescheid einlegen solltest und wie deine Chancen stehen, dann kontaktiere uns. Wir geben dir einen Überblick über die Sachlage und darüber, wie du weiter vorgehen solltest.