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Nicht angeschnallt und erwischt trotz Anschnallpflicht: Bußgeldkatalog 2019

Sie waren nicht angeschnallt und wurden dabei im Auto von der Polizei angehalten oder geblitzt? Dann bekommen Sie in aller Regel einen Bußgeldbescheid zugesandt, dem manchmal ein Blitzerfoto als Beweis beiliegt.

Doch nicht immer müssen Sie diesen auch sofort bezahlen.

In diesem Beitrag klären wir Sie über alles auf, was sie über die Anschnallpflicht unbedingt wissen sollten. Und unter welchen Bedingungen Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können. Denn obwohl die Regeln streng sind und die Bußgelder oft hoch, gibt es auch Situationen, in denen Sie nicht zwingend angeschnallt sein müssen.

Bußgeldkatalog für unangeschnalltes Fahren

  • Gurt beim Fahren nicht angelegt: 30 €
  • Kind unangeschnallt transportiert: 30 €
  • Mehrere Kinder unangeschnallt transportiert: 35 €
  • Kind ohne jegliche Sicherung transportiert (kein Kindersitz und kein Gurt) transportiert: 60 €, 1 Punkt in Flensburg

Warum sich Fahrer anschnallen müssen

Gurte erhöhen die Sicherheit. Gurte retten Leben. Beim Aufprall eines Unfalls verhindert der Sicherheitsgurt, dass die Insassen aus dem Auto geschleudert werden. Und nicht zuletzt vermittelt der Gurt ein Gefühl von Sicherheit, was sich positiv auf das Fahrgefühl und damit alle beteiligten des Verkehrs auswirkt.

Deshalb ist die Anschnallpflicht in Deutschland gesetzlich festgelegt. Laut § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt sie für alle Personen eines Fahrzeugs. Wer im Auto sitzt, muss sich also anschnallen. Bei Missachtung dieser Regel drohen Bußgelder und eventuell noch weitere Ahndungen. Doch das war nicht immer so.

Erst seit 1976 besteht in Deutschland die Anschnallpflicht. Trotz dieser Pflicht fuhren viele Menschen, ohne sich anzuschnallen. Das lag daran, dass die Missachtung der Gurtpflicht nicht geahndet wurde. Das änderte sich erst im Jahr 1984, seitdem das Fahren ohne Gurt mit Bußgeld bestraft wird. Statistisch gesehen reduzierten sich seit der Einführung der Anschnallpflicht die Zahl der Todesopfer bei Autounfällen. Und das kommt nicht von irgendwoher.

Denn oftmals ist der Verkehr turbulent und kann für Autofahrer und Fußgänger gefährlich sein. Nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit des Fahrers kann fatale Folgen haben.  

Was viele Leute nicht wissen:

Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten von 20 km/h – 30 km/h besteht ein hohes Verletzungsrisiko bei Unfällen.

Ausnahmen von der Anschnallpflicht

Die Ausnahmen für die Gurtpflicht sind in § 21 a Ausnahmen (StVO) definiert. Unter folgenden Bedingungen müssen Sie den Gurt während der Fahrt nicht anlegen:

  1. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen
  2. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
  3. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
  4. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern
  5. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes

Übrigens: Schwangere sind nicht von der Anschnallpflicht befreit und sollten sich mit einem Gurt anschnallen. Die einzige Ausnahme, der Arzt stellt ein Attest aus. Manche Mütter haben die Sorge, dass der Gurt dem Baby im Bauch schadet. Doch Studien ergaben, dass dies nicht der Fall ist. Der Gurt ist wichtig und verhindert bei Unfällen, dass der Bauch gegen das Lenkrad knallt.

Was passiert wenn der Beifahrer nicht angeschnallt war?

Auch wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist, droht ein Bußgeld, falls die Polizei den Fahrer anhält. Doch trägt in diesem Fall der Fahrer oder Beifahrer die Kosten des Bußgeldbescheids?

Ist der unangeschnallte Beifahrer volljährig, ist er selbst dafür verantwortlich sich anzuschnallen. Das heißt, er selbst muss auch das Bußgeld bezahlen. Wenn allerdings ein Kind unangeschnallt mitfährt, dann sieht die Sache schon anders aus. In diesem Fall sind die Eltern für die ordnungsgemäße Sicherung verantwortlich.

Zur Erinnerung: Kinder bis zu 12 Jahren gehören zusätzlich noch in den Kindersitz. Es sei denn, sie erreichen vor ihrem 12. Geburtstag die Größe von 1,50m. Dann kann das Kind auch nur mit einem normalen Gurt angeschnallt werden.

Weiterhin zu beachten: Wenn sich das Kind während der Fahrt selbst abgeschnallt hat, droht ebenfalls ein Bußgeld. Denn der Fahrer ist zur Aufsicht verpflichtet und muss dafür sorgen, dass Kinder auch während der Fahrt angeschnallt bleiben.

Sie möchten Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen?

Wenn sie gegen einen Bußgeldbescheid einspruch einlegen wollen, haben Sie dazu nur eine Frist von etwa 14 Tagen zur Verfügung. Nach dieser Frist geht gar nichts mehr.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Einspruch Sinn macht, wie Ihre Chancen stehen und wie Sie genau vorgehen sollten, dann fragen Sie uns gerne dazu. Unsere Experten werden Sie komplett kostenfrei beraten und Ihnen die genauen Schritte mitteilen, die Sie als Nächstes unternehmen sollten.