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Fahrverbot: Wie du dagegen vorgehst

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die es im Bußgeldkatalog gibt. In der Regel wird es nicht alleinstehend verhängt, sondern ist mit Punkten in Flensburg und Bußgeldern verbunden. Ein Fahrverbot wird normalerweise nur bei besonders schwierigen Fällen verhängt. Beispielsweise, wenn die Sicherheit des Verkehrs stark beeinträchtigt wurde.

Wem das Fahrverbot auferlegt wurde, der darf im Straßenverkehr keine Kraftfahrzeuge mehr führen. Das ist besonders für Berufskraftfahrer problematisch, die aus finanzieller Sicht auf ihren Führerschein angewiesen sind. Doch in einigen Fällen kannst du das Fahrverbot umgehen bzw. umwandeln.

In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte über das Fahrverbot, ab wann ein Fahrverbot droht und wie du das Fahrverbot umgehen können.

Fahrverbot in Deutschland: Ab wann gelten Fahrverbote?

Ein Fahrverbot kann auf zwei verschiedene Arten festgelegt werden:

  1. Das Fahrverbot steht im Bußgeldbescheid
  2. Das Fahrverbot wird in einem Urteil des Amtsgerichts verhängt

Ab wann droht aber nun ein Fahrverbot?

In der Regel wird ein Fahrverbot immer dann verhängt, wenn man zwei Punkte in Flensburg kassiert. Das heißt, bei Ordnungswidrigkeiten, die nur einen Punkt zur Folge haben, droht ohne Voreintragungen noch kein Fahrverbot. Im Folgenden erfahren Sie, wann ein Fahrverbot droht.

Geschwindigkeitsverstöße

Der Bußgeldkatalog legt in Deutschland fest, ab welchen Geschwindigkeiten unter welchen Bedingungen ein Bußgeld verhängt wird.

Außerorts

ÜberschreitungFahrverbotPunkte
ab 41 km/h1 Monat2
ab 61 km/h2 Monate2
über 70 km/h3 Monate2

Innerorts

ÜberschreitungFahrverbotPunkte
ab 31 km/h1 Monat2
ab 51 km/h2 Monate2
über 70 km/h3 Monate2

Alkohol und Drogen am Steuer

Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, muss in den meisten Fällen mit einem Fahrverbot rechnen.

ÜberschreitungFahrverbotPunkte
ab 0,5 Promille* 1. Mal erwischt1 Monat2
ab 0,5 Promille* 2. Mal erwischt2 Monate2
Erster Btm Verstoß1 Monat2
Weitere Btm Verstöße3 Monate2

*) In der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze.

Rote Ampel überfahren

Wer eine Rote Ampel überfährt, bekommt lediglich ein Fahrverbot verhängt, wenn er die Rotphase von einer Sekunde überschreitet, er einen Menschen gefährdet oder Sachbeschädigung vorliegt.

Wann ein Mensch als gefährdet gilt, ist im Strafgesetzbuch in § 315c StGB festgelegt:

“Wer im Straßenverkehr […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Abstandsverstöße

Abstandsverstöße führen bei einer Geschwindigkeit ab 100 km/h zu einem Fahrverbot, wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes beträgt.

Abstand*FahrverbotPunkte
weniger als 3/10*1 Monat2
weniger als 2/10*2 Monate2
weniger als 1/10*3 Monate2

*) Bezogen auf den halben Tachowert in km/h

Extra-Hinweis:

In der Probezeit können Fahrverbote sehr schnell und früh verhängt werden, denn A-Verstöße werden hier besonders streng geahndet.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Wenn du Ersttäter bist, bekommst du in der Regel eine sogenannte 4-Monats-Frist eingeräumt, kannst du dir innerhalb einer viermonatigen Frist aussuchen, ab wann du das Fahrverbot antreten möchtest. Du bist Ersttäter, wenn du in den letzten zwei Jahren kein großes Vergehen begangen hast. Als Wiederholungstäter sieht das anders aus. Hier musst du das Fahrverbot sofort antreten, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Übrigens: In beiden Fällen musst du das Fahrverbot an einem Stück ableisten. Das heißt, du kannst es nicht splitten.

Fahrverbot umgehen: So gehen Sie vor

Ein Bußgeldbescheid, der ein Fahrverbot beinhaltet, ist insbesondere für Berufsfahrer ein großes Problem. Deswegen ist klar, dass viele Berufsfahrer an dieser Stelle überlegen, ob und wie sie ein Fahrverbot umgehen können.

Für wen und in welchen Fällen ist das möglich?

In der Regel ist die Umwandlung eines Fahrverbots in Einzelfällen zwar möglich, aber nicht einfach. Es empfiehlt sich, dass Sie sich hierzu kompetent beraten lassen bzw. einen Anwalt zu Rate ziehen.

Wir beraten dich hierzu gerne kostenfrei und verbinden dich mit spezialisierten Anwälten für Verkehrsrecht, die für dich eintreten.

Übrigens:

In folgenden Fällen stehen die Chancen einer Umgeheung eher gering:

  1. Wenn Alkohol involviert war
  2. Wenn Punkte in Flensburg verhängt wurden
  3. Bei Wiederholungstätern

Dennoch ist eine Umgehung auch in solchen Fällen möglich. Um das Fahrverbot zu umgehen, musst du folgende zwei Schritte gehen:

  1. Einspruch einlegen:
    Als Erstes überprüfst du, ob ein Einspruch in deinem Fall Sinn macht. Dafür steht dir unsere Experten zur Verfügung und gibt dir eine kostenfreie Ersteinschätzung.
  2. Gut Begründen:
    Du musst nun entweder selbst (oder empfohlenerweise mithilfe eines Anwalts) zunächst vor der Bußgeldbehörde oder spätestens vor Gericht gut begründen, warum ein Absehen vom Fahrverbot beantragt wird. Gute Gründe sind “Unzumutbare Härte” oder “Augenblicksversagen”.

“Unzumutbare Härte” bedeutet, dass Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist (z.B. durch Arbeitsplatzverlust). Der Sinn eines Fahrverbots soll die Disziplinierung des Täters sein, aber nicht sein wirtschaftlicher Ruin.

Ein “Augenblicksversagen” kann Sie vom Fahrverbot befreien, wenn sie normalerweise im Verkehrsverhalten keine auffälligen Verletzungen des Verkehrsrechts gezeigt haben.
Unter einem Augenblicksversagen kann man ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten, bzw. ein verständliches Fehlverhalten verstehen.

Auch an dieser Stelle empfehlen wir dir, die kostenfreie Beratung unserer Rechtsexperten. Denn in vielen Fällen ist es nicht ganz klar, ob eine individuelle Situation, die zu dem Fahrverbot geführt hat, als unzumutbarer Härtefall oder Augenblicksversagen eingeordnet werden kann.

Hinzu kommt, dass das Verhandlungsgeschick bei einer Umwandlung eines Fahrverbots von allergrößter Wichtigkeit ist. Wir empfehlen dir, dies den Profis zu überlassen. Bitte sei dir jedoch bewusst, dass das Absehen vom Fahrverbot in jedem Fall mit einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung des Bußgeldes einhergeht.