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Alkohol am Steuer

Du wurdest mit Alkohol am Steuer erwischt? Oder du suchst Informationen zum Thema Alkohol am Steuer? Dann bist du hier richtig.

In diesem Beitrag bekommst du die wichtigsten Infos rund ums Thema Alkohol am Steuer im Verkehrsrecht. Hier erfährst du, welche Promillegrenzen gelten, was passiert, wenn du alkoholisiert erwischt wurdest, welche Strafen dir drohen und wann ein Fahrverbot verhängt wird.

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Alkohol am Steuer – aber keinen Unfall verursacht

Egal ob Unfall oder nicht, Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur dich selbst, sondern auch deine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Denn durch den Alkoholeinfluss erhöht sich deine Reaktionszeit als Fahrer, die Wahrnehmung verändert sich und deine Sicht kann unscharf werden. Diese und noch weitere Faktoren können dazu führen, dass du einen Unfall baust.

Aber:

Ein Glas Alkohol führt nicht zwangsläufig für jeden zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Wenn du dich im Verkehr korrekt verhältst und normales Fahrverhalten an den Tag legst, dann drohen dir normalerweise keine Strafen, auch wenn du zwischen 0,3 und 0,5 Promille intus hattest. Es sei denn, du bist Fahranfänger oder unter 21. Dazu später mehr.

Strafen bei Alkohol am Steuer ohne Unfall

Wenn du mit 0,3 Promille oder mehr unterwegs bist und Fahrunsicherheiten und Ausfallerscheinungen bemerkbar sind, wie zum Beispiel:

  • Schlangenlinien fahren
  • über rote Ampel fahren
  • zu schnell fahren oder
  • von der Straße abkommen,

dann können bereits 0,3 Promille zu einer Ahndung als Straftat führen. Und du musst je nach Maß der Fahrunsicherheiten und Ausfallerscheinungen mit bis zu drei Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafen rechnen.

Wenn du mit 0,5 – 1,09 Promille angehalten wirst, aber keine Ausfallerscheinungen auftreten, das heißt:

  • du fährst weder auffällig,
  • noch hast du einen Unfall verursacht und
  • du bist klar ansprechbar,

dann hast du zumindest keine Straftat begangen, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Als Ersttäter gelten dann folgende Strafen:

  • Bußgeld von bis zu 500 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Zweites mal erwischt? Dann gelten diese Strafen:

  • Bußgeld von bis zu 1.000 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 3 Monate Fahrverbot

Beim dritten Mal wird es kritischer:

  • bis zu 1.500 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 3 Monate Fahrverbot

Erst ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen. In diesem Fall hast du eine Straftat begangen, unabhängig von Ausfallerscheinungen oder einem Unfall. Die Straftat wird mit einer Geldstrafe und eventuell auch einer Freiheitsstrafe geahndet. In der Regel wird außerdem auch die Fahrerlaubnis entzogen.

Alkohol am Steuer – Unfall verursacht

Wer aufgrund von Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht, kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille hohe Strafen auferlegt bekommen. Denn in diesem Fall liegt gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Dabei kann es schon ab 0,3 Promille aufwärts bis zu 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und einen Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (oder dauerhaft) geben.

Alkohol am Steuer: Mit 1,6 Promille steht eine MPU an

Wer mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr im Verkehr erwischt wird, muss in der Regel nicht nur mit Geld – und/oder Freiheitsstrafen rechnen, sondern muss darüber hinaus eine Medizinisch-Psychologie Untersuchung (MPU) ablegen. Diese wird benötigt, um in Zukunft wieder eine Fahrerlaubnis zu beantragen und die Fahreignung zu gewährleisten. Auch Wiederholungstäter, die mit weniger Promille erwischt werden, müssen eine MPU ablegen.

Alkohol am Steuer unter 21 Jahren

Für Jugendliche unter 21 Jahren gelten besonders strenge Regeln. Es gilt ein vollständiges Alkoholverbot.

  • Strafen bei unter 0,5 Promille:
    1 Punkt in Flensburg, 250 Euro Bußgeld
  • Strafen ab 0,5 Promille:
    2 Punkte in Flensburg, 500 Euro (oder mehr) Bußgeld, mindestens 1 Monat Fahrverbot
  • Ab 1,1 Promille:
    3 Punkte in Flensburg, Entzug des Führerscheins, Freiheitsstraße von 1-5 Jahren (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) oder Geldstrafen

Übrigens:

Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten über 0,5 Promille muss mit einer Erhöhung des Bußgeldes und zudem mit längeren Fahrverboten gerechnet werden.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Fahranfänger haben aufgrund mangelnder Erfahrung ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb gilt bei Fahranfängern in der Probezeit (die normalerweise 2 Jahre dauert) ein absolutes Alkoholverbot. In der Probezeit wird zwischen 2 Vergehens-Stärken unterschieden. Und zwar zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen).

Alkohol am Steuer gilt als A-Verstoß. Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit von 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert. Weiterhin muss ein Bußgeld von 250 € gezahlt werden und man bekommt einen Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Bußgeldbescheid bekommen? So kannst du dagegen vorgehen

Wie bereits im Beitrag erklärt, drohen bei Alkohol am Steuer folgende Konsequenzen:

  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Eintrag ins Fahreignungsregister

Viele Bußgeldbescheide sind wegen formeller Fehler jedoch unwirksam. Ebenso kann es sein, dass die erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend nachweisbar sind.

Eine Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille ist nach § 24a der StVG (Straßenverkehrsgesetz) eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür kann ein Bußgeld und sogar ein Fahrverbot verhängt werden. In der Probezeit gilt sogar eine Promillegrenze von 0,0. Bei einem Verstoß wird neben einem Bußgeld auch ein Eintrag in das Fahreignungsregister vorgenommen (ein Punkt in Flensburg), die Probezeit verlängert sich und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Lass deinen Bußgeldbescheid deshalb am Besten von unseren Rechtsanwälten prüfen, um deine Erfolgsaussichten zu erfahren und gegen den Bescheid vorzugehen.

Beachte hierbei vor allem, dass du nur 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit hast, um den Einspruch schriftlich einzureichen.


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