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Mobbing am Arbeitsplatz – So kannst du dich wehren

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Doch was kann ich tun, wenn ich selbst betroffen bin?
Zunächst sollte geklärt werden, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine einzelne Person wiederholt und regelmäßig geärgert, schikaniert, ausgegrenzt oder beleidigt wird. Ein blöder Spruch vom Kollegen ist zwar unschön, gilt aber nicht gleich als Mobbing.
Du bist von Mobbing betroffen?
Das solltest du beachten!
Oft beginnt es mit einem Konflikt unter Kollegen, der scheinbar kein Ende nehmen will. Immer wieder wird die betroffene Person ausgeschlossen, angefeindet oder schlimmeres. Zu Beginn wird solches Verhalten oft hingenommen, in der Hoffnung dass es wieder nachlässt. Doch schnelles Handeln kann verhindern, dass sich das Mobbing verselbstständigt und kann so gestoppt werden. Als erstes sollte sich die betroffene Person an vertraute Kollegen oder Vorgesetzte wenden. Oft kann ein klärendes Gespräch mit dem Chef dazu führen, dass die Mobber ihr Fehlverhalten einsehen und es dann einstellen. Falls vorhanden, ist unbedingt der Betriebsrat zu informieren. Dieser nimmt sich der Problematik an und hilft den betroffenen Personen. Sollte es keinen Betriebsrat geben, oder sollte dieser keine Besserung bewirken, so sind rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Rechtliche Schritte gegen Mobbing
Haben die Gespräche mit den Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder anderen Vertrauenspersonen keine Besserung bewirkt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ein Mobbing-Tagebuch, in dem die betroffene Person jegliche Vorfälle festhält, kann dabei sehr hilfreich sein. Auch Arztbesuche, die aufgrund des Mobbings stattgefunden haben, sollten dort festgehalten werden.
In Deutschland gibt es bisher kein “Anti-Mobbing-Gesetz”. Trotzdem verstoßen Mobber gegen gesetzliche Regelungen, wie z.B. das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Nach dem AGG kann ein Arbeitnehmer, der aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung nicht befördert oder gar nicht erst eingestellt wird, eine Geldentschädigung verlangen.
Des Weiteren kann der Betriebsrat eine Versetzung oder (in besonders schweren Fällen) die Kündigung der jeweiligen Mitarbeiter verlangen. Dem Antrag des Betriebsrates muss dann ein Arbeitsgericht zustimmen.
Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einhalten
Wichtig ist, die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einzuhalten. Sie beträgt zwei Monate und beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Benachteiligung aufgrund von Diskriminierung bekannt wird. Bei Bewerbungen beginnt die Frist mit der Absage.
Wie LegalHero Anna geholfen hat
Unsere Experten kennen die rechtlichen Vorschriften und wissen, was in Mobbingfällen zu tun ist. Natürlich wird versucht ein Rechtsstreit zu vermeiden, wenn möglich.
So auch im Fall von Anna aus Berlin. Sie wandte sich an LegalHero, da sie von ihren Kollegen unfair behandelt wurde. Angefangen hat es mit sozialen Ausgrenzungen. Ihre Kollegen gingen ohne sie in die Mittagspause und auch bei der Kaffeepause wollte keiner mit ihr reden. Später folgten Hänseleien, die Anna das arbeiten erheblich erschwerten. Ihr Telefon wurde regelmäßig versteckt, so dass sie wichtige Kunden nicht rechtzeitig erreichen konnte. Ihr Vorgesetzter wollte von den Problemen nichts wissen und nahm ihre Lage nicht ernst.
Wir bei LegalHero konnten Anna helfen und mit ihr gemeinsam das weitere Vorgehen planen. Als unabhängige Rechtsexperten konnten unsere Mitarbeiter Annas Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht (§241 BGB) hinweisen, nach welcher er haftbar gemacht werden kann, wenn er nichts gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternimmt. Anna hätte auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz klagen können, wenn der Arbeitgeber nicht gehandelt hätte. Zum Glück wurde Annas Arbeitgeber aber schnell bewusst, welches Risiko er hat und wie sehr Anna unter dem Druck des Mobbings leidet.
In nur wenigen Gesprächen, die in Annas Betrieb daraufhin geführt wurden, konnte die Situation aufgeklärt werden und die Verantwortlichen sahen ihr Fehlverhalten letztlich doch ein. Anna hat nun ein normales, kollegiales Verhältnis mit ihren Mitarbeitern und ist endlich wieder in der Lage konzentriert zu arbeiten.
Wie Mehdi eine Geldentschädigung erhalten hat
Mehdi arbeitete über Sieben Jahren im Vertrieb von Elektronikgeräten in einem Online-Versandhandel. Trotz seiner Erfahrung und den stets guten Absatzzahlen wies sein Vorgesetzter ihn nur mit einem Lächeln ab, als Mehdi ihn um eine Gehaltserhöhung bat. Als ein neuerer Kollege, deutscher Herkunft, zum neuen Verkaufsleiter befördert wurde, obwohl Mehdi die gleichen Qualifikationen und wesentlich mehr Erfahrung hat, reicht es ihm. Bei LegalHero lässt er sich beraten. Er erfährt von seinem Beschwerderecht und wir helfen ihm Beschwerde beim Betriebsrat einzureichen.
Nach gescheiterten Gesprächen mit dem Arbeitgeber, reichen unsere Partneranwälte, unter Berücksichtigung der Zwei-Monats-Frist, Klage beim Arbeitsgericht ein. Der Grund: Mehdis Arbeitgeber verstößt gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Demnach ist es unzulässig Mitarbeiter wegen Ihrer Herkunft oder Religion zu benachteiligen.
Die Klage wurde anerkannt und Mehdis Arbeitgeber wurde nach §15 AGG dazu verurteilt, Schadensersatz zu leisten. Dieser wurde nach der Gehaltserhöhung berechnet, die Mehdi ursprünglich nicht bekommen hatte.
Mehdi ist überglücklich, dass er schließlich doch das erhielt, was ihm zustand.
Mit dem Geld, das er nun erhalten hatte, konnte er sich auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle konzentrieren und leitet nun ein kleines Verkaufsteam in einer Firma, die niemanden wegen seiner Herkunft diskriminiert.