Alles im Handumdrehen. Mühelos. Transparent.
Arbeitszeugnis – Was gibt es zu beachten?

Ein gutes Arbeitszeugnis erhöht die Chance auf deinen Traumjob erheblich! Es ist deine persönliche Leistungs- und Führungsbewertung und darf deshalb in einer Bewerbung auf keinen Fall fehlen. Weil dieses Dokument so wichtig ist, gibt es einige Punkte zu beachten: Wie muss das Zeugnis formuliert sein? Welche Arten von Zeugnissen gibt es und wann muss mir mein Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen?
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich Angaben über die Person und die Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers.
Ein einfaches Arbeitszeugnis solltest du lediglich dann akzeptieren, wenn du nur für kurze Zeit im Unternehmen gearbeitet hast und dein Arbeitgeber noch keine Chance hatte, dein Verhalten und deine Leistungen zu beurteilen. In jedem anderen Fall hast du das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen.
Wann kann ein Arbeitszeugnis verlangt werden?
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet – ganz egal wodurch –, hast du als Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen. Doch auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, darf jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Früher musstest du dafür in rechtlicher Hinsicht ein “berechtigtes Interesse” an einem Zwischenzeugnis haben. Heutzutage reicht der bloße Wunsch nach einem Zwischenzeugnis bereits vollkommen aus.
Was muss ein qualifiziertes Zeugnis beinhalten?
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält folgende Informationen:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Aktuelles Datum
- Persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, etc.)
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
- Beschreibung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers
- Bewertung der Leistung
- Schlussformulierung
Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nur aufgenommen, wenn der Arbeitnehmer dies explizit wünscht. Ein solcher Satz könnte z.B. “Frau Meyer verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.” lauten.
Wenn alle oben genannten Punkte richtig im Zeugnis genannt wurden, solltest du den Inhalt der Bewertung gründlich unter die Lupe nehmen.
Versteckte Formulierungen erkennen
In §109 (2) der Gewerbeordnung heißt es:
“Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.”
Das heißt konkret: Versteckte Formulierungen sind verboten!
Trotzdem versteckt sich hinter einigen positiv formulierten Sätzen oft eine ganz andere Bedeutung. So scheint der Satz “Alle Arbeiten erledigte Frau Meyer mit großem Fleiß und Interesse.” durchweg positiv zu sein. Eigentlich bedeutet dieser Satz aber, dass Frau Meyer keinen Erfolg bei Ihren Aufgaben hatte. Erkennt Frau Meyer die versteckte Formulierung nicht und reicht das Zeugnis unwissend und nichtsahnend beim nächsten Arbeitgeber ein, könnte ihre Bewerbung daran scheitern.
Für Arbeitnehmer sind diese “versteckten Bewertungen” oft schwer zu erkennen und zu verstehen. Doch bevor du eine Absage auf deine nächste Bewerbung riskierst, ist es besser das Arbeitszeugnis direkt nach Erhalt gründlich zu kontrollieren lassen.
Was bei negativer Bewertung zu tun ist
Solltest du eine negative Beurteilung, die nicht der Wahrheit entspricht, in deinem Zeugnis entdecken, brauchst du diese nicht einfach zu akzeptieren. Besonders offensichtlich gehässige Formulierungen, wie “Frau Meyer war zuweilen pünktlich.” sind verboten, unabhängig von der tatsächlichen Leistung.
Sollten die Angaben bzgl. deiner Leistungen nicht der Wahrheit entsprechen, solltest du deinen Vorgesetzten unbedingt darauf ansprechen und eine Änderung verlangen. Ist der Umfang der Änderungen angemessen und nachvollziehbar, wird dein Vorgesetzter das Zeugnis in den meisten Fällen umschreiben. Wichtig ist, dass du schlechte Bewertungen nicht einfach hinnimmst, sondern eine Nachbesserung verlangst. Schließlich könnte dir sonst vielleicht dein Traumjob entgehen.
Sollte dein Chef den Änderungswünschen nicht nachkommen, kann eine Änderung als letzte Bastion auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Solltest du mit “mangelhaft” oder “ausreichend” bewertet worden sein, muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass die Arbeitsleistung tatsächlich nicht mindestens “befriedigend” war. Wenn du gerichtlich gegen ein gutes oder ein befriedigendes Zeugnis vorgehen willst, liegt die Beweislast bei dir, das heißt du musst dann beweisen, dass deine Leistungen besser waren, als im Zeugnis beschrieben.
Wie gut ist mein Zeugnis wirklich?
Arbeitszeugnisse werden üblicherweise in Schulnoten klassifiziert. Mit den folgenden Formulierungen kannst du deine Beurteilung als Note identifizieren:
Die Arbeitsleistung war…
… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1 sehr gut
… stets zu unserer vollen Zufriedenheit = 2 gut
… stets zu unserer Zufriedenheit = 3 befriedigend
… zu unserer Zufriedenheit = 4 ausreichend
… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit = 5 mangelhaft