COVID-19 – Kurzarbeit, Kündigung? Wir helfen!

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Autounfall – welche Ansprüche kann ich jetzt geltend machen?

Bei den in Deutschland jährlichen 2,5 Millionen Autounfällen werden oftmals nicht alle Ansprüche geltend gemacht. Entweder ist einem nicht bewusst was einem zusteht oder es wird von einem großen Aufwand ausgegangen. Wir helfen dir dieses Geld bei einem Unfall nicht mehr liegen zu lassen.

Kann ich nach dem Unfall einen Sachverständigen beauftragen und werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen?

Ja, als Unfallopfer hast du das Recht, einen Unfallsachverständigen damit zu beauftragen, Beweise zu beschaffen und die Höhe des an Ihrem Fahrzeug verursachten Schadens zu bestimmen.

Die Person, die den Unfall verursacht hat, oder ihre Haftpflichtversicherung muss das Honorar des Sachverständigen bezahlen.Anders ist die Situation nur dann, wenn das Schadensausmaß so gering ist, dass ein Sachverständiger nicht erforderlich ist (sog. Bagatellschäden; die Grenze liegt bei ca. 700-800 Euro).

Habe ich als Geschädigter Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten nach dem Autounfall?

Ja, als Geschädigter bist du berechtigt, die Kosten für die Reparatur des Autos bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Das Verkehrsgesetz gibt dir das Recht, Schadenersatz zu fordern, indem du die Reparaturkosten entweder konkret (d.h. mit Werkstattrechnungen oder anderen Rechnungen) oder fiktiv (d.h. nach der vom Sachverständigen ermittelten Schadenshöhe) gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend machst. Die Reparaturkosten richten sich nach dem Ausmaß des Schadens.

Habe ich als Unfallopfer Anspruch auf einen Leihwagen?

Ja, wenn du als Geschädigter dein Auto dringend benötigst, hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, d.h. einen Mietwagen. Dies gilt in jedem Fall für den Zeitraum, in dem dein Auto repariert werden muss. Der Geschädigte darf jedoch nur einen geeigneten, vergleichbaren Leihwagen mieten. Wenn du kein Ersatzfahrzeug benötigst, kannst du von der Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen.

Kann ich als Geschädigter für die Wertminderung oder den Wertverlust nach dem Verkehrsunfall entschädigt werden?

Ja, die Wertminderung muss von der Versicherung erstattet werden, wenn der Unfall reguliert wird. Die Höhe der Wertminderung wird durch den Unfallexperten festgelegt. Sie hängt indirekt mit der Höhe des Schadens zusammen, denn wenn der Schaden am Fahrzeug größer ist, wird das Fahrzeug mit größerer Wahrscheinlichkeit abgeschrieben. Das Honorar des Sachverständigen muss ebenfalls von der Person, die den Unfall verursacht hat, oder von der Versicherungsgesellschaft bezahlt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Auto einen Totalschaden hat?

Natürlich hat der Geschädigte auch im Falle eines Totalschadens Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist der Totalverlust bei der Regulierung des Unfalls etwas komplexer, und in diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung noch stärker versuchen, hinsichtlich der Schadenshöhe Druck auf das Unfallopfer auszuüben. Im Falle eines Totalschadens ist ein Sachverständiger im Prinzip unumgänglich, da der Wiederbeschaffungswert unbedingt ermittelt werden muss.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Es ist der Betrag, der ausgegeben werden sollte, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen. Darüber hinaus sollte der Wert eines in einen Unfall verwickelten Kraftfahrzeugs normalerweise nicht Null sein, so dass der Sachverständige auch den Restwert ermitteln muss. Der Restwert ist der Wert, den das Auto nach dem Unfall noch hat.

Der Geschädigte kann das Fahrzeug in der Regel zu diesem ermittelten Restwert verkaufen. Die Versicherung muss daher den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes als Schaden bezahlen. In den meisten Fällen versuchen die Versicherungsgesellschaften, den Wiederbeschaffungswert niedriger anzusetzen als den des Gutachters, um den von ihnen zu zahlenden Betrag zu reduzieren. Es lohnt sich daher, insbesondere im Falle eines Totalschadens, einen Anwalt zu engagieren, der sich mit Verkehrsrecht auskennt.

Darüber hinaus hat der Geschädigte selbst im Falle eines Totalschadens nach dem geltenden Verkehrsrecht Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall. Dies hängt von der Zeit ab, die objektiv notwendig ist, um ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. Dies dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Darüber hinaus kann die Situation anders sein, wenn der Geschädigte die Reparatur seines Fahrzeugs wünscht, z.B. weil er emotional mit dem Fahrzeug verbunden ist.

Was die Reparatur betrifft, so kann sie gewählt werden, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen und wenn der Geschädigte das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate lang nutzt. Es wird jedoch schwierig sein, diese Regel ohne die Hilfe eines Anwalts durchzusetzen. Die Entschädigung für den Nutzungsausfall in solchen Fällen richtet sich nach den „normalen“ Regeln.

Habe ich als Geschädigter Anspruch auf Ersatz von Behandlungskosten?

Ja, der Geschädigte hat Anspruch auf die Kosten für die medizinische Behandlung, wenn bei dem Autounfall Personen verletzt wurden.

Habe ich nach einem Unfall Anspruch auf Entschädigung?

Ja, wenn die Verletzungen nicht unbedeutend sind, hast du in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld.

Welches sind die Schadenspositionen, die mir zustehen, wenn der Geschädigte nach dem Autounfall Fahrerflucht begeht?

Bei einem Unfall mit Fahrerflucht bleiben die Rechte aus dem Verkehrsrecht unberührt. Fahrerflucht ist in der Regel besonders unangenehm, weil es schwierig ist, die Unfallursache zu ermitteln. Als Unfallopfer sollten Sie immer darauf achten, dass Sie sich nach Möglichkeit das Nummernschild notieren.

Fazit und weitere Handlungsempfehlung

Ein Unfall ist immer ein unschönes Ereignis. Viele Dinge sind jetzt zu erledigen, vergiss hierbei aber nicht welche Ansprüche du auch haben kannst. Diese 4 Tipps werden dir die spätere Durchsetzung erleichtern:

  1. Sichere so gut wie möglich alle Beweise
  2. Miete im Zweifel eher einen günstigen Leihwagen
  3. Sie müssen den Schaden am Auto nicht reparieren lassen um einen Anspruch auf Ersatz zu haben
  4. Ihre Versicherung muss die Kosten für Gutachter und Anwalt übernehmen

Auto finanziert oder geleast? Erhalte jetzt deine gezahlten Autoraten komplett zurück

5 wichtige Fragen zur Rückerstattung deiner Raten beim Autokauf oder Leasing

Autokäufer mit Kredit- oder Leasingverträgen werden durch hohe Finanzierungsraten monatlich Hunderte Euro los. Wer den „Widerruf-Joker“ zieht, kann mit einem unerwarteten Geldsegen rechnen. Das ist natürlich gerade für Dieselfahrer im Moment besonders interessant, denn hier herrscht große Unsicherheit darüber, was mit diesen Autos auf deutschen Straßen passieren wird. Fahrverbote, Wertverluste oder Software-Updates mit ungewissen Auswirkungen machen den Diesel immer unattraktiver. Der Widerruf ist daher ein Segen für angeschlagene Dieselfahrer – aber auch für alle anderen Fahrer, die ihr Auto mit einem Kredit finanziert haben oder ein Leasingvertrag abgeschlossen haben, ist es eine Chance, viel Geld zurückzubekommen und dies eventuell in ein neues Auto zu investieren.

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1. Wie funktioniert es, dass ich alle gezahlten Raten zurück bekomme?

Dieses Recht ergibt sich aus der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 (Az. C-66/19). Das bedeutet, dass du bei deinen Finanzierungs- oder Leasingvertrag widerrufen kannst, wenn du nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt worden bist, dass ist in schätzungsweise 20 Millionen Verträgen der Fall

Genauer: Deine normalerweise 2-wöchige Widerrufsfrist läuft unbefristet weiter, wenn die Widerrufsbelehrung einen Hinweis auf § 492 BGB („ewiges Widerrufsrecht“) enthält. Dies ist bei fast allen Verträgen ab 2010 der Fall. Wir prüfen für dich kostenlos, ob du berechtigt bist.

2. Ist das auch bei mir möglich?

Millionen von Fahrern sind betroffen – aber die meisten von ihnen sind sich nicht bewusst, dass Sie ihre Raten zurückerhalten können. Eine Rückerstattung ist möglich, wenn du beim Kauf nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über Ihre Verbraucherrechte informiert wurdest (sog. „Widerrufs-Joker“). Ob du dazu berechtigt bist oder nicht prüfen wir für dich kostenlos und unverbindlich.

3. Was passiert wenn ich meinen Vertrag widerrufe?

Der Vertrag wird dann rückabgewickelt. Das bedeutet: Du gibst das Auto im aktuellen Zustand zurück, im Gegenzug erhältst du alle Raten und alle geleisteten Anzahlungen oder ähnlichen Leistungen zurückerstattet. Wir setzen uns mit deinem Vertragspartner in Verbindung und lösen die Sache außergerichtlich schnell und stressfrei. In den wenigen Fällen, in denen die Gegenseite sich weigert dein Recht zu akzeptieren, geben wir den Fall an unsere Vertragsanwälte weiter. Es besteht keine Verpflichtung deinem Vertragspartner gegenüber, einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zu zahlen.

4. Wie viel Geld kann ich dann genau erwarten?

Mit einem erfolgreichen Widerruf kannst das finanzierte Auto gegen Rückerstattung sämtlicher Kreditraten und etwaig geleisteter Anzahlungen zurückgeben. Lediglich die zumeist sehr niedrigen Kreditzinsen bis zum Widerruf verbleiben bei der Bank. Dazu ein kleines Rechenbeispiel:

So sehe eine mögliche Entschädigung beim Autokauf, bei der du in 3 Jahren dein Auto für insgesamt 449,98 EUR gefahren bist:

Kauf/Finanzierungsbeginn
30.10.2014
Kaufpreis
30.000 EUR
Anzahlung
6.000 EUR
Finanzierungsrate
400 EUR
Zins
0,9%
Zurückgelegte Kilometer
56.500 km
Widerruf erfolgt
September 2017
Von dir bezahlt:
19.600,00 EUR
Das kannst du wieder bekommen:
19.150,02 EUR

Das folgende Beispiel zeigt, dass der Widerruf auch bei Leasingverträgen sehr rentabel sein kann:

Fahrzeug
Mercedes C 300 BlueTEC Hybrid
Kaufpreis
60.290,00 EUR
Leasing Sonderzahlung
6.302,52 EUR
Finanzierungsbeginn
26.06.2015
Höhe der rate
705,84 EUR
Von dir bezahlt:
35.733,60 EUR
Das kannst du wieder bekommen:
35.733,60 EUR

5. Wie lange dauert es bis ich die Rückerstattung erhalte?

Hier kommt es ganz darauf an, wie wir uns mit deinem Vertragspartner einigen können. Im Regelfall sollten nach 3-4 Wochen alle Raten, Anzahlungen etc. bei dir sein. Läuft das Ganze allerdings auf ein gerichtliches verfahren hinaus, kann es auch einige Monate dauern.

Fazit

Dank der noch frischen aber eindeutigen europäischen Rechtsprechung ist es dir jetzt möglich sehr viel Geld wieder zubekommen. Durch den erfolgreichen Widerruf bist die letzten jahre nahezu komplett kostenlos dein Auto gefahren. Ob für deinen Autokredit-oder Leasingvertrag dieser Widerruf möglich ist, kannst du schnell, unverbindlich und kostenlos hier prüfen lassen.

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Corona Kise – Schutz am Arbeitsplatz

Was Arbeitgeber während der Corona-Krise beachten müssen

Was Arbeitgeber konkret unternehmen müssen, um ihre Arbeitnehmer zu schützen, ist nicht geregelt. Da es bisher keinen vergleichbaren Fall gab, gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes:

Welche Maßnahmen der Arbeitgeber konkret ergreifen muss, hängt von der individuellen Situation im Unternehmen ab sowie vom Grad der Gefährdung. Solange keine konkrete Gefährdung im Unternehmen bekannt ist, reichen allgemeine Informationen zur Ansteckungsmöglichkeit, zur Erkrankung und zur Vorbeugung. Sollte sich tatsächlich ein Mitarbeiter infizieren, werden aufgrund der konkreten Gefahr für alle anderen Mitarbeiter konkrete Schutzmaßnahmen nötig. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht nach § 618 BGB. Sie müssen also gewährleisten, dass die Angestellten ihre Arbeit gefahrlos erledigen können. Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter davor schützt, sich bei erkrankten Kollegen anzustecken. Daraus resultiert die Pflicht, die Mitarbeiter über das Risiko einer Infektion aufzuklären. Und über mögliche und notwendige Schutzmaßnahmen.

Gefährdung beurteilen

Die Gesundheitsgefahr durch das Corona-Virus für die Beschäftigten ist groß, das Ansteckungsrisiko sehr hoch. Deshalb muss schnell entschieden werden, welche Maßnahmen erforderlich sind und zügig umgesetzt werden müssen.

Mitbestimmung durch den Betriebsrat

Bei der Auswahl von Maßnahmen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz betreffen, hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Rechtsgrundlage hierfür ist §87 (1) BetrVG in Verbindung mit §3 ArbSchG. Danach hat der Betriebsrat ein Initiativrecht und ist auch verpflichtet, dieses zu nutzen, falls der Arbeitgeber untätig ist.

Maßnahmen umsetzen

Die Umsetzung der Maßnahmen muss wegen der unmittelbaren Gefährdungslage sehr zeitnah erfolgen. Die Kosten für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG der Arbeitgeber. Vieles ist hier denkbar:

1. Sicherheitsabstand

Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Beschäftigten bei der Arbeit muss nach derzeitigem medizinischen Kenntnisstand mindestens 2m betragen. Darüber hinaus sind die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstätten-Regel ASR A1.2 (Raumabmessung und Bewegungsflächen) zu beachten. Ist der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen nicht einzuhalten, muss die Anzahl der Beschäftigten, die zeitgleich arbeiten, reduziert werden. Auf diese Weise lässt sich am Besten sicherstellen, dass die Produktion möglichst lange aufrechterhalten werden kann.

2. Freistellung

Freistellung für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen (insbesondere ältere und vorerkrankte Beschäftigte oder Menschen mit Behinderungen) ist ggf. durch eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder durch Arbeitsplatzwechsel sicherzustellen, dass sie sich am Arbeitsplatz nicht infizieren. Gibt es für diese Beschäftigten keine Möglichkeit, ohne direkten sozialen Kontakt ihre Arbeit zu verrichten, sind sie von der Arbeit freizustellen. Auch für diese Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen.

3. Arbeitsbeginn und -ende

Beim Beginn und Ende der Arbeitszeit (Zeiterfassung, Umkleideräume etc.) ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigter kommt. Dies kann beispielsweise über Einweisungen durch beauftragte Personen oder Abgrenzung von Stehflächen mit Klebeband sichergestellt werden.

4. Pausen

In diesem Sinne ist auch das Pausenregime zu organisieren: Durch versetzte Pausen ist zu gewährleisten, dass der Sicherheitsabstand zwischen den Beschäftigten, etwa in Pausenräumen oder an Raucherpunkten, eingehalten wird.

5. Kantine

In der Betriebskantine ist sowohl bei der Essensausgabe als auch an den Tischen durch eine reduzierte Bestuhlung zu gewährleisten, dass nicht zu viele Beschäftigte zur gleichen Zeit vor Ort sind und der notwendige Abstand zueinander eingehalten werden kann. Bereichsweise Regelungen von Zeitfenstern zur Nahrungsaufnahme oder die Einweisung durch beauftragte Personen können hierbei hilfreich sein.

Fazit

Auch etliche andere Maßnahmen sollten hier getroffen werden. Grundsätzlich gilt, dass alles getan werden muss um die Arbeitnehmer zu schützen. Oberstes Gebot bleibt hier das Zusammentreffen der Angestellten bestmöglich zu verhindern. Der Sicherheitsabstand von 2m sollte zu jeder Zeit im Betrieb gewahrt bleiben können, hier ist oftmals auch Kreativität gefragt.

Corona Krise – 7 kritische Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

Kurzarbeit, Freistellung oder Kündigung?

Mit jedem neuen Corona Fall steigt die Verunsicherung. Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus. Auch steigen die arbeitsrechtlichen Fragen von Tag zu Tag um Licht ins dunkle zu bringen hier die Beantwortung der meist gestellten Fragen.

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1. Darf ich aus Angst vor Corona im Home-Office arbeiten?

Nein, ein Recht auf Homeoffice besteht für die Arbeitnehmer nicht, solange keine konkrete Ansteckungsgefahr im Betrieb oder eine entsprechende Vereinbarung zum Homeoffice besteht. Spätestens im Falle eines Corona-Infizierten unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sind Arbeitgeber jedoch gut beraten, das ganze Team ins Homeoffice zu entlassen, denn Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern Schutzpflichten.

Fazit: Ihr Arbeitgeber muss Homeoffice genehmigen – klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab.

2. Darf ich zu Hause bleiben, wenn die Kita oder Schule meines Kindes geschlossen wird?

Nein, grundsätzlich darf der Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres der Arbeit fernbleiben, wenn Kitas oder Schulen geschlossen werden. Da die Kinderbetreuung in die Risikosphäre des Arbeitnehmers fällt, verliert er unter Umständen auch seinen Lohnanspruch.

Derzeit ist umstritten ob man sich im Notfall, d.h. wenn der Arbeitnehmer nachweislich die Kinderbetreuung nicht gewährleisten kann, auf § 616 BGB berufen kann. Die gesetzliche Regelung stellt eine Ausnahme zu dem Grundsatz „Ohne Arbeit keinen Lohn“ dar. Nach dieser Vorschrift verliert der Arbeitnehmer seinen Gehaltsanspruch nicht, wenn er für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird“. Ob die Norm auch in den vorliegenden Fällen zum Tragen kommt, ist derzeit nicht entschieden. Ziel des Gesetzgebers ist eine Ausnahmeregelung zu schaffen für individuelle Einzelfälle. Da vorliegend jedoch eine Mehrzahl von Personen betroffen sind, wird die Anwendbarkeit der gesetzlichen Norm für kritisch gehalten. Oftmals ist § 616 BGB auch bereits arbeitsvertraglich ausgeschlossen.

Fazit: Du hast mit Blick auf deine Schutzpflichten als Elternteil gegenüber deinem Arbeitgeber zwar ein Leistungsverweigerungsrecht, was deine Arbeitsleistung betrifft, jedoch kann dieser nach derzeitiger Rechtslage im Gegenzug die Gehaltszahlung verweigern.

3. Besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Quarantäne oder ähnlichem?

Es kommt darauf an. In Extremfällen können Behörden Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Beispielsweise können Beschäftigungsverbote erteilt werden, oder die Beobachtung bzw. Quarantäne einzelner Personen angeordnet werden. Ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls besteht bei einem infektionsschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots gemäß § 56 Abs. 1 IfSG, nur innerhalb der ersten sechs Wochen. Danach hat der betroffene Mitarbeiter einen Anspruch auf Entschädigungsleistung der sich an der Höhe des Krankengeldanspruchs orientiert.

Fazit: Bei Quarantäne wird eine Entschädigungsleistung in Höhe des Krankengeldes gezahlt.

4. Was bedeutet Kurzarbeit für mich?

Die Kurzarbeit beantragt der Arbeitgeber. Dazu hat der Bundestag kurzfristig ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. So können nun rückwirkend zum 1. März Betriebe Kurzarbeitergeld bereits nutzen, wenn mehr als zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang musste das ein Drittel der Arbeitnehmer sein. Mit Kurzarbeit können Firmen Kündigungen verhindern. In der Praxis bedeutet das: Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns für die ausfallende Arbeitszeit, wenn sie Kurzarbeit machen müssen und 67 Prozent mit Kindern. Würde ein Arbeitnehmer also etwa statt wie normalerweise fünf Tage pro Woche nur noch vier Tage arbeiten, bekäme er 80 Prozent des Lohns weiterhin vom Arbeitgeber. Beschäftigte erhalten dann für die übrigen 20 Prozent die Kompensationszahlung i.H.v. 60% bzw. 67% bei Kindern von der Arbeitsagentur.

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5. Wäre es eine Lösung, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme?

Unbezahlter Urlaub ist letztlich eine unbezahlte Freistellung – auch da entfällt die Sozialversicherungspflicht. Dauert eine solche unbezahlte Freistellung länger als einen Monat, endet das Sozialversicherungsverhältnis; will man dann vermeiden, dass der Krankenversicherungsschutz erlöscht, muss man sich selbst versichern.

Fazit: Nimm – gerade jetzt – keinen unbezahlten Urlaub!

6. Kann der Arbeitgeber zusätzliche Überstunden anordnen, wenn viele Kollegen ausfallen?

Ja, der Arbeitgeber kann die arbeitsfähigen Mitarbeiter zu Überstunden verpflichten, wenn anderenfalls ein Projekt oder einen Auftrag aufgrund der krankheitsbedingten Unterbesetzung zu scheitern droht. In einem solchen „unvorhersehbaren Notfall“ sind Mitarbeiter aufgrund ihrer allgemeinen Treuepflicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet.

Fazit: Der Arbeitgeber kann Überstunden anordnen.

7. Bekomme ich meinen Lohn weitergezahlt, wenn der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen muss?

Ja, sofern ein Unternehmen wegen des Corona-Virus geschlossen werden muss, behalten die Arbeitnehmer ihren Entgeltanspruch auch wenn sie nicht arbeiten können. Die Betriebsschließung gehört zum allgemeinen Betriebsrisiko des Arbeitgebers.

Fazit: Bei Betriebsschließung wird der Lohn weiter gezahlt.

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Arbeitszeugnis prüfen lassen – welche Optionen habe ich?

Zeugnis prüfen

Hast du ein Arbeitszeugnis bekommen, dass fehlerhaft ist oder deinen Ansprüchen nicht genügt? Oder bist du dir nicht sicher, wie gut dein Zeugnis tatsächlich ist und möchtest es lieber von Experten prüfen lassen? Damit bist du nicht allein. Immer öfter stellen Vorgesetzte Zeugnisse aus, die nicht die Realität abbilden, oder gar Fehler enthalten.

Damit du bei deiner nächsten Bewerbung nicht riskierst, aufgrund des Zeugnisses, deinen Traumjob zu verpassen, lohnt sich eine Prüfung.

Arbeitgebern können viele Fehler bei der Erstellung deines Zeugnisses unterlaufen. Das kann dann schnell zu Nachteilen des Arbeitnehmers führen. Deshalb ist eine besondere Vorsicht geboten. Kleinere Mängel erkennen Arbeitnehmer oft selbst und können diese dann, durch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten, beheben lassen.

Allerdings sind nicht alle Fehler sofort für jeden zu entdecken. Auch vermeintliche Kleinigkeiten, wie das Fehlen des Datums auf dem Arbeitszeugnis, können leicht übersehen werden. Doch genau auf diese Details kommt es an.

Worauf beim Arbeitszeugnis unbedingt zu achten ist

Grundsätzlich sollten Arbeitszeugnisse stets in verschiedene Bereiche unterteilt sein. Dazu zählen etwa Sozialverhalten, Fachwissen, Motivation, Arbeitsweise und Arbeitsbefähigung. Zum Schluss steht dann eine Zusammenfassung der Leistungen. Dabei gilt es zu beachten, dass jeder einzelne Bereich mit einer Schulnote bewertet werden kann. Das Auslassen einer Bewertung ist dabei tatsächlich schlechter zu bewerten als eine negative Bewertung selbst. Steht z.B. nichts zum Fachwissen des Arbeitnehmers im Zeugnis, geht ein Personaler davon aus, dass kein Fachwissen vorhanden war und es deswegen auch nicht erwähnt wird.

Wie Legalhero Arbeitszeugnisse checkt

Die meisten Zeugnisse lesen sich durchweg positiv, weil nicht gleich auffällt, dass ein Teilbereich ausgelassen wurde. Positive Formulierungen können eine negative Bewertung verstecken. Unsere Experten nutzen dazu einerseits ihre juristische Erfahrung, andererseits eine künstliche Intelligenz (KI), die das Arbeitszeugnis sofort entschlüsselt und dabei wichtige Bestandteile erkennt und bewertet. Auch das Fehlen von relevanten Bereichen wird natürlich erkannt und fließt entsprechend in die Bewertung ein. Am Ende ergibt sich ein umfassendes Prüfungsergebnis, dass die Floskeln in den verschiedenen Bewertungsbereichen in Schulnoten übersetzt und dir sinnvolle Verbesserungsvorschläge aufzeigt.

Legalhero Bewertungsschema

Zeugnis prüfen

Wie kann ich das Zeugnis verbessern lassen?

Sobald du deine Auswertung erhalten hast, weißt du wo die Stärken und Schwächen deines Zeugnisses liegen. Mit den Verbesserungsvorschlägen, die du von uns bekommst, kannst du dann zu deinem Chef gehen. Mit konkreten Forderungen weiß dein Vorgesetzter dann, wie er dein Zeugnis anpassen sollte. In den meisten Fällen stellen Arbeitgeber dann ein verbessertes Zeugnis aus und die Sache hat sich erledigt. Aber Achtung: Mach es deinem Arbeitgeber so einfach wie möglich.

Was tun, wenn der Arbeitgeber mein Zeugnis nicht verbessern will?

Nicht immer kommen Arbeitgeber deinen Forderungen vollständig nach. Notfalls können Änderungen im Arbeitszeugnis auch vor Gericht durchgesetzt werden. Wir raten jedoch im Allgemeinen davon ab. Denn im Allgemeinen hast weder du, noch der Arbeitgeber, noch die Gerichte Zeit und Kapazitäten sich um ein Arbeitszeugnis zu streiten. So weit sollte es also am besten gar nicht erst kommen.

Sollte der Arbeitgeber deinen Forderungen nicht nachkommen, helfen wir dir dabei, das Arbeitszeugnis schnell und unkompliziert zu erhalten. Eine gute Option dabei ist es, das Arbeitszeugnis einfach selber zu schreiben. Arbeitgeber lassen sich gerne die Arbeit abnehmen, das Zeugnis erstellen zu müssen. Wenn dir also angeboten wird, ein eigenes Zeugnis zu schreiben, ist das eine gute Chance dein Traumzeugnis zu erhalten. Nutze dabei auf jeden Fall stets ein Tooling wie es Personaler verwenden oder greif auf einen Experten zurück, der sich tagtäglich mit dem Thema beschäftigt. Schließlich möchtest du bei einem so wichtigen Thema wie dem Arbeitszeugnis keinesfalls einen Fehler machen.

Auf welche Formulierungen es ankommt und wie diese zu bewerten sind, kannst du hier nachlesen.

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Offener Lohn – was tun, wenn der Chef nicht zahlt?

Es ist Ende des Monats doch es ist noch kein Lohn auf dem Konto eingegangen? Für die meisten Arbeitnehmer ein absolutes Horrorszenario. In diesem Artikel erfährst du, wie du dich verhalten solltest, wenn du deinen Lohn nicht, oder nicht vollständig, erhältst. 

Dass dein Lohn nicht da ist kann viele Gründe haben, doch in jedem Fall hat der Arbeitnehmer darunter zu leiden. Schließlich ist er auf den Lohn angewiesen, für den er gearbeitet hat. 

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren. Sprich deinen Vorgesetzten auf das fehlende Gehalt an. Oft handelt es sich schlicht um einen Fehler in der Buchhaltung, der schnell behoben werden kann. Falls der Lohnrückstand jedoch andere Gründe hat, ist Vorsicht geboten.

Fall einreichen

Wann gerät der Arbeitgeber eigentlich in Zahlungsverzug? 

Die Vergütung ist immer erst nach der geleisteten Arbeit zu zahlen. Der Arbeitnehmer muss also erst arbeiten, dann muss der Arbeitgeber das Gehalt bezahlen. 

In den meisten Fällen wird als Fälligkeitsdatum für die Auszahlung des Lohns ein bestimmter Tag des Monats festgelegt, entweder im Arbeitsvertrag oder in einem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag. Dann kommt das Gehalt beispielsweise zum 15. oder zum Monatsende. Sollte das Gehalt bis zu diesem Datum fehlen, gerät der Arbeitgeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 

Welche Ansprüche habe ich als Arbeitnehmer? 

Wenn der Lohn nicht rechtzeitig gezahlt wird, hat das negative Konsequenzen für dich. Schließlich gibt es viele laufende Zahlungen, die zu Monatsbeginn fällig sind. Sollte beispielsweise die Miete nicht gezahlt werden können, droht Ärger mit dem Vermieter. 

Glücklicherweise stehst du vor dem Gesetz als Gläubiger gut da. Im BGB ist geregelt, dass der Arbeitgeber den Schaden ersetzen muss, der möglicherweise durch die ausgebliebene Zahlung entstanden ist. Außerdem ist dein Arbeitgeber verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen, die mindestens in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr liegen. 

Kein Lohn da – Diese 6 Schritte solltest du einhalten 

1. Schau in deinen Arbeitsvertrag nach Ausschlussfristen
Arbeits- oder Tarifverträge beinhalten oft Ausschlussklauseln. In dieser Klausel ist eine Ausschlussfrist festgelegt. Demnach müssen deine Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Meist beträgt die Frist zwei, drei oder sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist ist dein Anspruch dann verfallen! Deine Ansprüche machst du am besten geltend, indem du deinen offenen Lohn schriftlich anmahnst. 

2. Mahn deine offenen Gehaltszahlungen schriftlich an 
Als Abmahnung empfiehlt sich eine E-Mail oder ein Fax. Du solltest später in der Lage sein, die Zustellung der Abmahnung beweisen zu können. Wichtig ist, dass du dem Verantwortlichen klar deutlich machst, dass ein bestimmter Geldbetrag offen ist. Fordere deinen Chef auf diesen Betrag umgehend zu begleichen. 

3. Verweigere die Arbeitsleistung 
Sollte das Gehalt noch immer nicht gezahlt worden sein, kannst du von deinem “Zurückbehaltungsrecht” gebrauch machen. Das bedeutet, dass du die Arbeit einstellen kannst. Du solltest dies aber unbedingt vorher schriftlich androhen. 

Des Weiteren kannst du die Arbeit nicht einfach einstellen, wenn

… der Lohnrückstand weniger als zwei Monatsgehälter beträgt
… dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig hoher schaden durch die Arbeits-
verweigerung entsteht
… der Lohnrückstand wohl nicht von langer Dauer sein wird
… es sich bei den Lohnforderungen um Insolvenzforderungen handelt.

4. Verlange Zinsen und Schadensersatz 
Solltest du weiteren finanziellen Schaden erhalten haben, weil das Gehalt nicht rechtzeitig kam, hast du einen Anspruch auch Schadensersatz. Sollten also z.B. Steuernachteile aufkommen, weil du wegen der Verspäteten Zahlung des Gehalts mehr Steuern zahlen musstest als Gewöhnlich, ist dein Arbeitgeber verpflichtet diese zu übernehmen. 

5. Hol dir Rechtsbeistand 
Wenn bisher nichts deinen Chef zur Zahlung des Lohns bewegen konnte, ist es ratsam den Weg vor das Arbeitsgericht zu gehen. Legalhero ist dir in einem solchen Fall behilflich. Bevor unsere Partneranwälte eine Klage für dich einreichen, wenden sich unsere Rechtsexperten an deinen Arbeitgeber und überzeugen ihn dein gehalt zu bezahlen, bevor er in weitere finanzielle Nöte gerät. 

6. Kündige fristlos und klage das Gehalt und eine Abfindung ein
Als letztes Mittel kannst du fristlos kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass dein Arbeitgeber mit der Zahlung des Lohns zeitlich oder der Höhe nach erheblich in Verzug geraten ist. Es muss vorab mindestens eine Abmahnung erfolglos geblieben sein. 

Nach der Kündigung solltest du binnen zwei Wochen eine Klage einreichen.  

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Arbeitszeugnis – Woher weiß ich, wie gut mein Arbeitszeugnis wirklich ist?

Arbeitszeugnisse scheinen meist aus komplizierten Formulierungen und versteckten Botschaften zu bestehen. Einige Sätze klingen durchweg positiv, jedoch versteckt sich hinter dem vermeintlichen Lob oft eine ganz andere Bedeutung. Diese Verschlüsselung der eigentlichen Bewertung ist auf den ersten Blick nur schwer zu durchschauen. Daher ist es häufig ratsam einen Experten zu fragen, welche Note und versteckte Botschaft sich in dem Arbeitszeugnis wirklich verbirgt. Dies können neben Anwälten insbesondere auch Personaler sein, denn die verfassen täglich Zeugnisse.

Dieser Artikel soll dir eine Übersicht darüber geben, worauf es zu achten gilt und wie du die tatsächliche Bewertung deiner Arbeitsleistung erkennst. 

Zeugnis prüfen

Das Arbeitszeugnis entschlüsseln 

Arbeitszeugnisse müssen stets „wohlwollend“ formuliert sein. Diese Tatsache führt allerdings häufig zu Missverständnissen, da viele Arbeitnehmer die wahre Bedeutung hinter einem positiv formulierten Satz nicht gleich erkennen. Arbeitgeber nutzen häufig “Codes”, um eine schlechte Bewertung zu verstecken. So klingt der Satz „Er/Sie erledigte alle Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse.“ erst einmal nach einer guten Bewertung. Er bedeutet jedoch in Wirklichkeit, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben im Ergebnis (deswegen wird hierüber auch nichts gesagt) nur ungenügend erfüllt hat.

Werden “Selbstverständlichkeiten” wie etwa das pünktliche Erscheinen zur Arbeit gelobt, dann erfüllte der Mitarbeiter auch nur diese Mindestanforderungen und nicht viel darüber heraus. War der Arbeitnehmer “stets bemüht” seine Aufgaben zu erfüllen, kann diese Formulierung durchaus wörtlich verstanden werden, da er seine Aufgaben wohl erledigen wollte, es jedoch nicht geschafft hat. Diese Formulierung ist mit der Schulnote 5 zu bewerten. 

Auch wenn der Mitarbeiter “alle Aufgaben zur vollen Zufriedenheit” erledigte (entspricht Note 3), klingt das zunächst nach einer tollen Bewertung, jedoch lautet dieser Satz bei einer tatsächlich guten Bewertung “Der Arbeitnehmer erfüllte stets alle Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit” (entspricht Note 1). Dieser kleine Unterschied fällt jedem Personaler sofort ins Auge, da dieser eine immense qualitative Abweichung darstellt. 

Fehlen einer Bewertung 

Grundsätzlich sollte zu jedem der folgenden Bereiche eine Bewertung vorhanden sein: 

  • Fachwissen: Sachkompetenz, Fortbildungen 
  • Arbeitsbefähigung / Können: Denk- und Urteilsvermögen sowie Auffassungsgabe 
  • Motivation: Leistung und Arbeitsbereitschaft 
  • Arbeitsweise: Arbeitsergebnis, -qualität, -menge und -erfolg 
  • Führungsfähigkeit: Bei Vorliegen von Führungsverantwortung sollte natürlich auch die Fähigkeit Mitarbeiter zu führen abgebildet sein
  • Leistungszusammenfassung: Zusammenfassende Leistungsbeurteilung 
  • Soziales Verhalten: Internes und externes Verhalten sowie Auftreten 
  • Schlussformel: Danksagung und Zukunftswünsche 

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Fehlt eine Beurteilung, beispielsweise zur Arbeitsweise, komplett, kann dies als ungenügende Beurteilung aufgefasst werden und ist somit unter Umständen (hier kommt es natürlich auch auf den Gesamtzusammenhang an) noch schlechter, als ein versteckter Code. 

Das Fehlen einer Beurteilung zu einem gewissen Bereich übersieht ein Arbeitnehmer leicht, ein Personalchef jedoch nicht. Er weiß, dass die Leistung anscheinend so schwach war, dass sie nicht einmal eine Erwähnung im Arbeitszeugnis findet. Das könnte dich deinen Traumjob kosten! 

Zeugnis prüfen

Was bei einer negativen Bewertung zu tun ist, kannst du hier lesen. 

Arbeitszeugnis – Was gibt es zu beachten?

Ein gutes Arbeitszeugnis erhöht die Chance auf deinen Traumjob erheblich! Es ist deine persönliche Leistungs- und Führungsbewertung und darf deshalb in einer Bewerbung auf keinen Fall fehlen. Weil dieses Dokument so wichtig ist, gibt es einige Punkte zu beachten: Wie muss das Zeugnis formuliert sein? Welche Arten von Zeugnissen gibt es und wann muss mir mein Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen? 

Zeugnis prüfen

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis 

Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich Angaben über die Person und die Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält darüber hinaus eine Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers. 

Ein einfaches Arbeitszeugnis solltest du lediglich dann akzeptieren, wenn du nur für kurze Zeit im Unternehmen gearbeitet hast und dein Arbeitgeber noch keine Chance hatte, dein Verhalten und deine Leistungen zu beurteilen. In jedem anderen Fall hast du das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen.

Wann kann ein Arbeitszeugnis verlangt werden?  

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet – ganz egal wodurch –, hast du als Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen. Doch auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, darf jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Früher musstest du dafür in rechtlicher Hinsicht ein “berechtigtes Interesse” an einem Zwischenzeugnis haben. Heutzutage reicht der bloße Wunsch nach einem Zwischenzeugnis bereits vollkommen aus. 

Was muss ein qualifiziertes Zeugnis beinhalten? 

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Aktuelles Datum
  • Persönliche Angaben des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, etc.)
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Beschreibung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers
  • Bewertung der Leistung
  • Schlussformulierung

Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nur aufgenommen, wenn der Arbeitnehmer dies explizit wünscht. Ein solcher Satz könnte z.B. “Frau Meyer verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.” lauten. 

Wenn alle oben genannten Punkte richtig im Zeugnis genannt wurden, solltest du den Inhalt der Bewertung gründlich unter die Lupe nehmen. 

Versteckte Formulierungen erkennen

In §109 (2) der Gewerbeordnung heißt es:

“Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.”

Das heißt konkret: Versteckte Formulierungen sind verboten! 

Trotzdem versteckt sich hinter einigen positiv formulierten Sätzen oft eine ganz andere Bedeutung. So scheint der Satz “Alle Arbeiten erledigte Frau Meyer mit großem Fleiß und Interesse.” durchweg positiv zu sein. Eigentlich bedeutet dieser Satz aber, dass Frau Meyer keinen Erfolg bei Ihren Aufgaben hatte. Erkennt Frau Meyer die versteckte Formulierung nicht und reicht das Zeugnis unwissend und nichtsahnend beim nächsten Arbeitgeber ein, könnte ihre Bewerbung daran scheitern. 

Für Arbeitnehmer sind diese “versteckten Bewertungen” oft schwer zu erkennen und zu verstehen. Doch bevor du eine Absage auf deine nächste Bewerbung riskierst, ist es besser das Arbeitszeugnis direkt nach Erhalt gründlich zu kontrollieren lassen. 

Was bei negativer Bewertung zu tun ist  

Solltest du eine negative Beurteilung, die nicht der Wahrheit entspricht, in deinem Zeugnis entdecken, brauchst du diese nicht einfach zu akzeptieren. Besonders offensichtlich gehässige Formulierungen, wie “Frau Meyer war zuweilen pünktlich.” sind verboten, unabhängig von der tatsächlichen Leistung. 

Sollten die Angaben bzgl. deiner Leistungen nicht der Wahrheit entsprechen, solltest du deinen Vorgesetzten unbedingt darauf ansprechen und eine Änderung verlangen. Ist der Umfang der Änderungen angemessen und nachvollziehbar, wird dein Vorgesetzter das Zeugnis in den meisten Fällen umschreiben. Wichtig ist, dass du schlechte Bewertungen nicht einfach hinnimmst, sondern eine Nachbesserung verlangst. Schließlich könnte dir sonst vielleicht dein Traumjob entgehen. 

Sollte dein Chef den Änderungswünschen nicht nachkommen, kann eine Änderung als letzte Bastion auch vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Solltest du mit “mangelhaft” oder “ausreichend” bewertet worden sein, muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass die Arbeitsleistung tatsächlich nicht mindestens “befriedigend” war. Wenn du gerichtlich gegen ein gutes oder ein befriedigendes Zeugnis vorgehen willst, liegt die Beweislast bei dir, das heißt du musst dann beweisen, dass deine Leistungen besser waren, als im Zeugnis beschrieben.  

Wie gut ist mein Zeugnis wirklich? 

Arbeitszeugnisse werden üblicherweise in Schulnoten klassifiziert. Mit den folgenden Formulierungen kannst du deine Beurteilung als Note identifizieren: 

Die Arbeitsleistung war… 

… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1 sehr gut 

… stets zu unserer vollen Zufriedenheit = 2 gut 

… stets zu unserer Zufriedenheit = 3 befriedigend 

… zu unserer Zufriedenheit = 4 ausreichend 

… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit = 5 mangelhaft 

Zeugnis prüfen

Mobbing am Arbeitsplatz – So kannst du dich wehren

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind leider keine Seltenheit. Doch was kann ich tun, wenn ich selbst betroffen bin? 

Zunächst sollte geklärt werden, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine einzelne Person wiederholt und regelmäßig geärgert, schikaniert, ausgegrenzt oder beleidigt wird. Ein blöder Spruch vom Kollegen ist zwar unschön, gilt aber nicht gleich als Mobbing. 

Du bist von Mobbing betroffen?
Das solltest du beachten!

Oft beginnt es mit einem Konflikt unter Kollegen, der scheinbar kein Ende nehmen will. Immer wieder wird die betroffene Person ausgeschlossen, angefeindet oder schlimmeres. Zu Beginn wird solches Verhalten oft hingenommen, in der Hoffnung dass es wieder nachlässt. Doch schnelles Handeln kann verhindern, dass sich das Mobbing verselbstständigt und kann so gestoppt werden. Als erstes sollte sich die betroffene Person an vertraute Kollegen oder Vorgesetzte wenden. Oft kann ein klärendes Gespräch mit dem Chef dazu führen, dass die Mobber ihr Fehlverhalten einsehen und es dann einstellen. Falls vorhanden, ist unbedingt der Betriebsrat zu informieren. Dieser nimmt sich der Problematik an und hilft den betroffenen Personen. Sollte es keinen Betriebsrat geben, oder sollte dieser keine Besserung bewirken, so sind rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. 

Rechtliche Schritte gegen Mobbing

Haben die Gespräche mit den Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder anderen Vertrauenspersonen keine Besserung bewirkt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ein Mobbing-Tagebuch, in dem die betroffene Person jegliche Vorfälle festhält, kann dabei sehr hilfreich sein. Auch Arztbesuche, die aufgrund des Mobbings stattgefunden haben, sollten dort festgehalten werden. 

In Deutschland gibt es bisher kein “Anti-Mobbing-Gesetz”. Trotzdem verstoßen Mobber gegen gesetzliche Regelungen, wie z.B. das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) oder das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Nach dem AGG kann ein Arbeitnehmer, der aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung nicht befördert oder gar nicht erst eingestellt wird, eine Geldentschädigung verlangen. 

Des Weiteren kann der Betriebsrat eine Versetzung oder (in besonders schweren Fällen) die Kündigung der jeweiligen Mitarbeiter verlangen. Dem Antrag des Betriebsrates muss dann ein Arbeitsgericht zustimmen.

Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einhalten 

Wichtig ist, die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einzuhalten. Sie beträgt zwei Monate und beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Benachteiligung aufgrund von Diskriminierung bekannt wird. Bei Bewerbungen beginnt die Frist mit der Absage. 

Wie LegalHero Anna geholfen hat 

Unsere Experten kennen die rechtlichen Vorschriften und wissen, was in Mobbingfällen zu tun ist. Natürlich wird versucht ein Rechtsstreit zu vermeiden, wenn möglich. 

So auch im Fall von Anna aus Berlin. Sie wandte sich an LegalHero, da sie von ihren Kollegen unfair behandelt wurde. Angefangen hat es mit sozialen Ausgrenzungen. Ihre Kollegen gingen ohne sie in die Mittagspause und auch bei der Kaffeepause wollte keiner mit ihr reden. Später folgten Hänseleien, die Anna das arbeiten erheblich erschwerten. Ihr Telefon wurde regelmäßig versteckt, so dass sie wichtige Kunden nicht rechtzeitig erreichen konnte. Ihr Vorgesetzter wollte von den Problemen nichts wissen und nahm ihre Lage nicht ernst. 

Wir bei LegalHero konnten Anna helfen und mit ihr gemeinsam das weitere Vorgehen planen. Als unabhängige Rechtsexperten konnten unsere Mitarbeiter Annas Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht (§241 BGB) hinweisen, nach welcher er haftbar gemacht werden kann, wenn er nichts gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternimmt. Anna hätte auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz klagen können, wenn der Arbeitgeber nicht gehandelt hätte. Zum Glück wurde Annas Arbeitgeber aber schnell bewusst, welches Risiko er hat und wie sehr Anna unter dem Druck des Mobbings leidet. 

In nur wenigen Gesprächen, die in Annas Betrieb daraufhin geführt wurden, konnte die Situation aufgeklärt werden und die Verantwortlichen sahen ihr Fehlverhalten letztlich doch ein. Anna hat nun ein normales, kollegiales Verhältnis mit ihren Mitarbeitern und ist endlich wieder in der Lage konzentriert zu arbeiten.

Wie Mehdi eine Geldentschädigung erhalten hat 

Mehdi arbeitete über Sieben Jahren im Vertrieb von Elektronikgeräten in einem Online-Versandhandel. Trotz seiner Erfahrung und den stets guten Absatzzahlen wies sein Vorgesetzter ihn nur mit einem Lächeln ab, als Mehdi ihn um eine Gehaltserhöhung bat. Als ein neuerer Kollege, deutscher Herkunft, zum neuen Verkaufsleiter befördert wurde, obwohl Mehdi die gleichen Qualifikationen und wesentlich mehr Erfahrung hat, reicht es ihm. Bei LegalHero lässt er sich beraten. Er erfährt von seinem Beschwerderecht und wir helfen ihm Beschwerde beim Betriebsrat einzureichen. 

Nach gescheiterten Gesprächen mit dem Arbeitgeber, reichen unsere Partneranwälte, unter Berücksichtigung der Zwei-Monats-Frist, Klage beim Arbeitsgericht ein. Der Grund: Mehdis Arbeitgeber verstößt gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Demnach ist es unzulässig Mitarbeiter wegen Ihrer Herkunft oder Religion zu benachteiligen. 

Die Klage wurde anerkannt und Mehdis Arbeitgeber wurde nach §15 AGG dazu verurteilt, Schadensersatz zu leisten. Dieser wurde nach der Gehaltserhöhung berechnet, die Mehdi ursprünglich nicht bekommen hatte. 

Mehdi ist überglücklich, dass er schließlich doch das erhielt, was ihm zustand. 

Mit dem Geld, das er nun erhalten hatte, konnte er sich auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle konzentrieren und leitet nun ein kleines Verkaufsteam in einer Firma, die niemanden wegen seiner Herkunft diskriminiert. 

Alkohol am Steuer

Du wurdest mit Alkohol am Steuer erwischt? Oder du suchst Informationen zum Thema Alkohol am Steuer? Dann bist du hier richtig.

In diesem Beitrag bekommst du die wichtigsten Infos rund ums Thema Alkohol am Steuer im Verkehrsrecht. Hier erfährst du, welche Promillegrenzen gelten, was passiert, wenn du alkoholisiert erwischt wurdest, welche Strafen dir drohen und wann ein Fahrverbot verhängt wird.

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Alkohol am Steuer – aber keinen Unfall verursacht

Egal ob Unfall oder nicht, Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur dich selbst, sondern auch deine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Denn durch den Alkoholeinfluss erhöht sich deine Reaktionszeit als Fahrer, die Wahrnehmung verändert sich und deine Sicht kann unscharf werden. Diese und noch weitere Faktoren können dazu führen, dass du einen Unfall baust.

Aber:

Ein Glas Alkohol führt nicht zwangsläufig für jeden zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Wenn du dich im Verkehr korrekt verhältst und normales Fahrverhalten an den Tag legst, dann drohen dir normalerweise keine Strafen, auch wenn du zwischen 0,3 und 0,5 Promille intus hattest. Es sei denn, du bist Fahranfänger oder unter 21. Dazu später mehr.

Strafen bei Alkohol am Steuer ohne Unfall

Wenn du mit 0,3 Promille oder mehr unterwegs bist und Fahrunsicherheiten und Ausfallerscheinungen bemerkbar sind, wie zum Beispiel:

  • Schlangenlinien fahren
  • über rote Ampel fahren
  • zu schnell fahren oder
  • von der Straße abkommen,

dann können bereits 0,3 Promille zu einer Ahndung als Straftat führen. Und du musst je nach Maß der Fahrunsicherheiten und Ausfallerscheinungen mit bis zu drei Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafen rechnen.

Wenn du mit 0,5 – 1,09 Promille angehalten wirst, aber keine Ausfallerscheinungen auftreten, das heißt:

  • du fährst weder auffällig,
  • noch hast du einen Unfall verursacht und
  • du bist klar ansprechbar,

dann hast du zumindest keine Straftat begangen, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Als Ersttäter gelten dann folgende Strafen:

  • Bußgeld von bis zu 500 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Zweites mal erwischt? Dann gelten diese Strafen:

  • Bußgeld von bis zu 1.000 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 3 Monate Fahrverbot

Beim dritten Mal wird es kritischer:

  • bis zu 1.500 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 3 Monate Fahrverbot

Erst ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen. In diesem Fall hast du eine Straftat begangen, unabhängig von Ausfallerscheinungen oder einem Unfall. Die Straftat wird mit einer Geldstrafe und eventuell auch einer Freiheitsstrafe geahndet. In der Regel wird außerdem auch die Fahrerlaubnis entzogen.

Alkohol am Steuer – Unfall verursacht

Wer aufgrund von Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht, kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille hohe Strafen auferlegt bekommen. Denn in diesem Fall liegt gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Dabei kann es schon ab 0,3 Promille aufwärts bis zu 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und einen Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (oder dauerhaft) geben.

Alkohol am Steuer: Mit 1,6 Promille steht eine MPU an

Wer mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr im Verkehr erwischt wird, muss in der Regel nicht nur mit Geld – und/oder Freiheitsstrafen rechnen, sondern muss darüber hinaus eine Medizinisch-Psychologie Untersuchung (MPU) ablegen. Diese wird benötigt, um in Zukunft wieder eine Fahrerlaubnis zu beantragen und die Fahreignung zu gewährleisten. Auch Wiederholungstäter, die mit weniger Promille erwischt werden, müssen eine MPU ablegen.

Alkohol am Steuer unter 21 Jahren

Für Jugendliche unter 21 Jahren gelten besonders strenge Regeln. Es gilt ein vollständiges Alkoholverbot.

  • Strafen bei unter 0,5 Promille:
    1 Punkt in Flensburg, 250 Euro Bußgeld
  • Strafen ab 0,5 Promille:
    2 Punkte in Flensburg, 500 Euro (oder mehr) Bußgeld, mindestens 1 Monat Fahrverbot
  • Ab 1,1 Promille:
    3 Punkte in Flensburg, Entzug des Führerscheins, Freiheitsstraße von 1-5 Jahren (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) oder Geldstrafen

Übrigens:

Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten über 0,5 Promille muss mit einer Erhöhung des Bußgeldes und zudem mit längeren Fahrverboten gerechnet werden.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Fahranfänger haben aufgrund mangelnder Erfahrung ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb gilt bei Fahranfängern in der Probezeit (die normalerweise 2 Jahre dauert) ein absolutes Alkoholverbot. In der Probezeit wird zwischen 2 Vergehens-Stärken unterschieden. Und zwar zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen).

Alkohol am Steuer gilt als A-Verstoß. Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit von 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert. Weiterhin muss ein Bußgeld von 250 € gezahlt werden und man bekommt einen Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Bußgeldbescheid bekommen? So kannst du dagegen vorgehen

Wie bereits im Beitrag erklärt, drohen bei Alkohol am Steuer folgende Konsequenzen:

  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Eintrag ins Fahreignungsregister

Viele Bußgeldbescheide sind wegen formeller Fehler jedoch unwirksam. Ebenso kann es sein, dass die erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend nachweisbar sind.

Eine Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille ist nach § 24a der StVG (Straßenverkehrsgesetz) eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür kann ein Bußgeld und sogar ein Fahrverbot verhängt werden. In der Probezeit gilt sogar eine Promillegrenze von 0,0. Bei einem Verstoß wird neben einem Bußgeld auch ein Eintrag in das Fahreignungsregister vorgenommen (ein Punkt in Flensburg), die Probezeit verlängert sich und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Lass deinen Bußgeldbescheid deshalb am Besten von unseren Rechtsanwälten prüfen, um deine Erfolgsaussichten zu erfahren und gegen den Bescheid vorzugehen.

Beachte hierbei vor allem, dass du nur 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit hast, um den Einspruch schriftlich einzureichen.


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