Dir wurde gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Du fragst dich, ob du eine Abfindung bekommen könntest und wie es um deine Rechte steht? Dann ist dieser Beitrag genau richtig für dich.
Hier gleich eine gute Nachricht:
85% der gekündigten Arbeitnehmer erhalten eine Abfindung, wenn ihre Kündigung rechtswidrig ist. Wann deine Kündigung rechtswidrig ist und alle weiteren relevanten Infos für deine Abfindung bekommst du in diesem Beitrag.
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Abfindung Definition
Eine Abfindung ist ein Geldbetrag, den ein Arbeitgeber einem entlassenen Angestellten bei der Kündigung einmalig auszahlt. Dieser Beitrag gilt als “Wiedergutmachung” für die Kündigung.
Wichtig für dich zu wissen:
Wenn dir gekündigt wurde, hast du keinen Anspruch auf eine Abfindung. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem ehemaligen Angestellten nach einer Kündigung eine Abfindung zu zahlen. Aber keine Sorge, es gibt bestimmte Kriterien, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgen, dass du eine Abfindung bekommst.
Abfindung bei Kündigung – Wie stehen meine Chancen?
Die Antwort hängt von deiner Kündigung und dem Unternehmen, in dem du beschäftigt warst, ab. Eine Abfindung kommt bei Kündigungen dann in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis und die Kündigung eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Das Unternehmen, in dem du länger als 6 Monate gearbeitet hast, hat mehr als 10 Mitarbeiter
- Dir wurde während dem Mutterschutz, der Elternzeit oder der Schwangerschaft gekündigt
- Du hast eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % und das Integrationsamt hat der Kündigung nicht zugestimmt
Wenn eine oder mehrere dieser Kriterien zutreffen, kann die Kündigung rechtswidrig sein. Das Kündigungsschutzgesetz greift in diesem Fall und die Abfindung kann mit Erfolg eingeklagt werden.
Wenn Erfolgsaussichten für eine Klage bestehen, sind Arbeitgeber oftmals dazu bereit, „freiwillig“ eine Abfindung zu zahlen. Dadurch wollen sie das finanzielle Risiko ausschließen, den Prozess gegen dich zu verlieren. Je höher also die Wahrscheinlichkeit ist, dass deine Kündigung unwirksam ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Arbeitgeber dir eine Abfindung zahlt.
Wichtig:
Wenn du eine Kündigung bekommen hast, musst du unbedingt innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung aktiv werden. Du kannst nur innerhalb dieser Frist gegen die Kündigung vorgehen.
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Abfindung bei Kündigung – Höhe der Abfindung
Die Höhe der Abfindung berechnet sich in erster Linie nach deinem Bruttomonatsgehalt und der Dauer, wie lange du in dem Unternehmen beschäftigt waren. Außerdem spielt die Wahrscheinlichkeit eine Rolle, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Je wahrscheinlicher es ist, dass die Kündigung unwirksam ist (siehe die 3 Kriterien oben von eben), desto höher fällt die Abfindung aus.
Als Daumenregel berechnet sich die Abfindungshöhe in vielen Fällen aus der Multiplikation der Anzahl Ihrer Beschäftigungsjahre im Unternehmen mit 50% des Durchschnitts ihrer letzten 12 Monatsgehälter. Dazu zählen auch Provisionen, Weihnachtsgeld, etc.
Beispiel:
Du warst 10 Jahre angestellt und dein letztes Gehalt betrug 2500 €. In diesem Fall rechnest du wie folgt: 10 x 1250 € = 12500 €.
Die 50% des letzten Jahresgehalts sind aber lediglich eine Faustformel. In Wahrheit kommt es auf das Risiko des Arbeitgebers an, ob er den Prozess verliert oder ob die Kündigung wirksam ist.
Er bietet dir eine hohe Abfindung an, wenn er weiß, dass er dir aufgrund des Kündigungsschutzes nicht kündigen kann.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigt, weil er ihn aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht weiter beschäftigen kann.
Wenn dir aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde, steht dir unter bestimmten Voraussetzungen oftmals eine Abfindung zu. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Kündigungsschutzgesetz anwendbar: Das Kündigungsschutzgesetz muss für das Arbeitsverhältnis gelten. Das heißt dass du bereits 6 Monate im Betrieb gearbeitet hast und das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter hat, die in Vollzeit arbeiten. Wichtig: Auch Teilzeitkräfte zählen – teilweise – als Mitarbeiter.
- Kündigung OHNE dringende betriebliche Erfordernisse: Deine Kündigung muss aus einem Grund erfolgen, der im Unternehmen zu suchen ist. Es kann sich dabei zum Beispiel um die Schließung einer ganzen Abteilung oder des gesamten Betriebes handeln. Außerdem darf es keine Möglichkeit geben, dich auf einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen. Schließlich darf der Arbeitgeber keinen Fehler bei der Sozialauswahl machen.
- Klage innerhalb der 3-Wochen-Frist: Du musst spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten ist es zu spät und die Kündigung ist wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig ist.
Sind diese Bedingungen erfüllt, bestehen grundlegende Zweifel daran, dass der Arbeitgeber dir kündigen durfte. Dadurch hast du gute Aussichten auf eine Abfindung von mindestens einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – wahrscheinlich sogar mehr!
Abfindung bei fristloser Kündigung
Eine fristlose Kündigung bedeutet, dass der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden will. Wird einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, steht ihm für gewöhnlich keine Abfindung zu. Denn einem Mitarbeiter wird normalerweise nur fristlos gekündigt, wenn er erhebliches Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.
Nur bei einer betriebsbedingten fristlosen Kündigung besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung. Denn in diesem wird der Arbeitnehmer nicht aufgrund von Fehlverhalten entlassen, sondern weil er keine andere Wahl hat.
Wenn der Arbeitnehmer selbst fristlos kündigt, besteht kein Anrecht auf eine Abfindung. Es sei denn, der Arbeitnehmer musste fristlos kündigen, weil der Arbeitgeber vertragswidrig handelte.
Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit
Wie steht es um die Chancen einer Abfindung, wenn dem Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen gekündigt wird? Der Grund der Kündigung, ob Krankheit oder nicht, spielt keine Rolle. Was zählt ist, ob das Kündigungsschutzgesetz greift (die 3 oben genannten Kriterien).
In vielen Fällen ist es für den Arbeitgeber mit einem hohen Risiko verbunden eine Kündigung wegen Krankheit bei Gericht durchzusetzen. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass Arbeitgeber dazu bereit sind eine hohe Abfindung zu bezahlen, damit sie rückwirkend kein Gehalt an den Arbeitnehmer bezahlen müssen. Bei Langzeitkrankheiten gilt das allerdings nicht. In diesem Fall springt die Krankenkasse ein.
Abfindung bei Kündigung: Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird bei Erhalt einer Abfindung normalerweise nicht gekürzt. Allerdings sollte der Arbeitnehmer unbedingt prüfen, ob mit der Abfindung eine verkürzte Kündigungsfrist verbunden ist. Wenn dies der Fall ist, verhängt die Bundesagentur für Arbeit nämlich eine Sperrfrist bis zum gesetzlich vorgeschriebenen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungszeitpunkt.
Kündigung umgehen mit Aufhebungsvertrag
8 von 10 Arbeitnehmern wollen eine Kündigung um jeden Preis umgehen. Sie bringen eine Kündigung häufig mit einem persönlichen Scheitern in Verbindung. Hier kommt der Aufhebungsvertrag ins Spiel.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen deinem Arbeitgeber und dir, der euer bestehendes Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Beide Parteien können so eine Kündigung umgehen. Allerdings müssen beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dem Aufhebungsvertrag zustimmen.
Der Aufhebungsvertrag erscheint als gute und schnelle Lösung, mit der beide Parteien das Gesicht wahren können. Doch schnell ist nicht immer besser. Denn im Normalfall bestehen die Vorteile eines Aufhebungsvertrages zuerst einmal für den Arbeitgeber:
- Der Arbeitgeber muss keine lange Kündigungsfrist einhalten.
- Die Höhe der Abfindung wird häufig nur mit dem Arbeitnehmer und ohne Rechtsanwalt verhandelt. Der Arbeitnehmer geht oft leer aus.
Zwar können Arbeitnehmer in den Verhandlungen des Aufhebungsvertrags eine Abfindung aushandeln, dabei kommt es aber maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick an.
Wenn es allerdings statt dem Aufhebungsvertrag zu einer Kündigung und einer anschließenden Kündigungsschutzklage kommt, kann der Mitarbeiter auf seine Kündigungsschutzrechte zurückgreifen und eine objektiv gerechte Abfindung für seine Arbeit im Unternehmen erstreiten. Wird dagegen ein Aufhebungsvertrag geschlossen, zahlt der Arbeitgeber oft nicht so viel Abfindung, wie er im Kündigungsschutzprozess müsste.
Das Prinzip ist dabei uralt: Der Arbeitgeber wird nicht mit seinem besten Angebot in die Vertragsverhandlungen starten und der Arbeitnehmer wird oft vorschnell auf ein Angebot anspringen. Arbeitnehmern fehlt hier häufig die Erfahrung. Hinzu kommt: Finanziell ist das Risiko für den Arbeitgeber im Kündigungsverfahren beträchtlich, gerade wenn sich das Verfahren vor dem Arbeitsgericht hinziehen sollte. Urteilt das Gericht, dass die Kündigung unwirksam ist, muss der Arbeitgeber den gesamten Lohn nachzahlen, obwohl der Mitarbeiter aufgrund der Kündigung nicht gearbeitet hat.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Wie soll ich vorgehen?
Häufig werden Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag benachteiligt, ohne es zu wissen. Sie nehmen oft ein zu schlechtes Angebot an, weil ihnen in den seltensten Fällen eine gerechte Abfindung angeboten wird. Nicht jeder weiß um seine Rechte im Falle einer Kündigung. Hinzu kommt, dass sich ein Aufhebungsvertrag negativ auf das Arbeitslosengeld auswirken kann. Muss der Arbeitgeber damit rechnen, auch vor Gericht eine Abfindung zahlen zu müssen, ist deshalb zu empfehlen, keinen Aufhebungsvertrag abzuschließen, sondern es auf eine Kündigung ankommen zu lassen. Außer natürlich, der Mitarbeiter hat bereits einen neuen Arbeitsplatz gefunden, wo er schnellstmöglich beginnen möchte. In diesem Fall ist der Aufhebungsvertrag mit Abfindung ein gutes Mittel, um das bestehende Arbeitsverhältnis schnell zu beenden.
Muss ich die Abfindung versteuern?
Egal, ob du deine Abfindung klageweise oder über einen Aufhebungsvertrag bekommst: Du musst sie versteuern.
Um mehr über die Versteuerung von Abfindungen zu erfahren, schau dir folgenden Beitrag an [Link – siehe Artikel 2]
Was wir für dich tun können
Wenn dir gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag vorgelegt worden ist, beraten wir dich gerne kostenlos und zeigen dir schnell:
- wie du nun vorgehen solltest
- ob du eine Abfindung bekommen könntest und
- wie hoch deine Abfindung ausfallen kann
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