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Offener Lohn – was tun, wenn der Chef nicht zahlt?

Es ist Ende des Monats doch es ist noch kein Lohn auf dem Konto eingegangen? Für die meisten Arbeitnehmer ein absolutes Horrorszenario. In diesem Artikel erfährst du, wie du dich verhalten solltest, wenn du deinen Lohn nicht, oder nicht vollständig, erhältst. 

Dass dein Lohn nicht da ist kann viele Gründe haben, doch in jedem Fall hat der Arbeitnehmer darunter zu leiden. Schließlich ist er auf den Lohn angewiesen, für den er gearbeitet hat. 

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren. Sprich deinen Vorgesetzten auf das fehlende Gehalt an. Oft handelt es sich schlicht um einen Fehler in der Buchhaltung, der schnell behoben werden kann. Falls der Lohnrückstand jedoch andere Gründe hat, ist Vorsicht geboten.

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Wann gerät der Arbeitgeber eigentlich in Zahlungsverzug? 

Die Vergütung ist immer erst nach der geleisteten Arbeit zu zahlen. Der Arbeitnehmer muss also erst arbeiten, dann muss der Arbeitgeber das Gehalt bezahlen. 

In den meisten Fällen wird als Fälligkeitsdatum für die Auszahlung des Lohns ein bestimmter Tag des Monats festgelegt, entweder im Arbeitsvertrag oder in einem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag. Dann kommt das Gehalt beispielsweise zum 15. oder zum Monatsende. Sollte das Gehalt bis zu diesem Datum fehlen, gerät der Arbeitgeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 

Welche Ansprüche habe ich als Arbeitnehmer? 

Wenn der Lohn nicht rechtzeitig gezahlt wird, hat das negative Konsequenzen für dich. Schließlich gibt es viele laufende Zahlungen, die zu Monatsbeginn fällig sind. Sollte beispielsweise die Miete nicht gezahlt werden können, droht Ärger mit dem Vermieter. 

Glücklicherweise stehst du vor dem Gesetz als Gläubiger gut da. Im BGB ist geregelt, dass der Arbeitgeber den Schaden ersetzen muss, der möglicherweise durch die ausgebliebene Zahlung entstanden ist. Außerdem ist dein Arbeitgeber verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen, die mindestens in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr liegen. 

Kein Lohn da – Diese 6 Schritte solltest du einhalten 

1. Schau in deinen Arbeitsvertrag nach Ausschlussfristen
Arbeits- oder Tarifverträge beinhalten oft Ausschlussklauseln. In dieser Klausel ist eine Ausschlussfrist festgelegt. Demnach müssen deine Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Meist beträgt die Frist zwei, drei oder sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist ist dein Anspruch dann verfallen! Deine Ansprüche machst du am besten geltend, indem du deinen offenen Lohn schriftlich anmahnst. 

2. Mahn deine offenen Gehaltszahlungen schriftlich an 
Als Abmahnung empfiehlt sich eine E-Mail oder ein Fax. Du solltest später in der Lage sein, die Zustellung der Abmahnung beweisen zu können. Wichtig ist, dass du dem Verantwortlichen klar deutlich machst, dass ein bestimmter Geldbetrag offen ist. Fordere deinen Chef auf diesen Betrag umgehend zu begleichen. 

3. Verweigere die Arbeitsleistung 
Sollte das Gehalt noch immer nicht gezahlt worden sein, kannst du von deinem “Zurückbehaltungsrecht” gebrauch machen. Das bedeutet, dass du die Arbeit einstellen kannst. Du solltest dies aber unbedingt vorher schriftlich androhen. 

Des Weiteren kannst du die Arbeit nicht einfach einstellen, wenn

… der Lohnrückstand weniger als zwei Monatsgehälter beträgt
… dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig hoher schaden durch die Arbeits-
verweigerung entsteht
… der Lohnrückstand wohl nicht von langer Dauer sein wird
… es sich bei den Lohnforderungen um Insolvenzforderungen handelt.

4. Verlange Zinsen und Schadensersatz 
Solltest du weiteren finanziellen Schaden erhalten haben, weil das Gehalt nicht rechtzeitig kam, hast du einen Anspruch auch Schadensersatz. Sollten also z.B. Steuernachteile aufkommen, weil du wegen der Verspäteten Zahlung des Gehalts mehr Steuern zahlen musstest als Gewöhnlich, ist dein Arbeitgeber verpflichtet diese zu übernehmen. 

5. Hol dir Rechtsbeistand 
Wenn bisher nichts deinen Chef zur Zahlung des Lohns bewegen konnte, ist es ratsam den Weg vor das Arbeitsgericht zu gehen. Legalhero ist dir in einem solchen Fall behilflich. Bevor unsere Partneranwälte eine Klage für dich einreichen, wenden sich unsere Rechtsexperten an deinen Arbeitgeber und überzeugen ihn dein gehalt zu bezahlen, bevor er in weitere finanzielle Nöte gerät. 

6. Kündige fristlos und klage das Gehalt und eine Abfindung ein
Als letztes Mittel kannst du fristlos kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass dein Arbeitgeber mit der Zahlung des Lohns zeitlich oder der Höhe nach erheblich in Verzug geraten ist. Es muss vorab mindestens eine Abmahnung erfolglos geblieben sein. 

Nach der Kündigung solltest du binnen zwei Wochen eine Klage einreichen.  

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