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Alkohol am Steuer

Du wurdest mit Alkohol am Steuer erwischt? Oder du suchst Informationen zum Thema Alkohol am Steuer? Dann bist du hier richtig.

In diesem Beitrag bekommst du die wichtigsten Infos rund ums Thema Alkohol am Steuer im Verkehrsrecht. Hier erfährst du, welche Promillegrenzen gelten, was passiert, wenn du alkoholisiert erwischt wurdest, welche Strafen dir drohen und wann ein Fahrverbot verhängt wird.

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Alkohol am Steuer – aber keinen Unfall verursacht

Egal ob Unfall oder nicht, Alkohol am Steuer gefährdet nicht nur dich selbst, sondern auch deine Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Denn durch den Alkoholeinfluss erhöht sich deine Reaktionszeit als Fahrer, die Wahrnehmung verändert sich und deine Sicht kann unscharf werden. Diese und noch weitere Faktoren können dazu führen, dass du einen Unfall baust.

Aber:

Ein Glas Alkohol führt nicht zwangsläufig für jeden zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Wenn du dich im Verkehr korrekt verhältst und normales Fahrverhalten an den Tag legst, dann drohen dir normalerweise keine Strafen, auch wenn du zwischen 0,3 und 0,5 Promille intus hattest. Es sei denn, du bist Fahranfänger oder unter 21. Dazu später mehr.

Strafen bei Alkohol am Steuer ohne Unfall

Wenn du mit 0,3 Promille oder mehr unterwegs bist und Fahrunsicherheiten und Ausfallerscheinungen bemerkbar sind, wie zum Beispiel:

  • Schlangenlinien fahren
  • über rote Ampel fahren
  • zu schnell fahren oder
  • von der Straße abkommen,

dann können bereits 0,3 Promille zu einer Ahndung als Straftat führen. Und du musst je nach Maß der Fahrunsicherheiten und Ausfallerscheinungen mit bis zu drei Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafen rechnen.

Wenn du mit 0,5 – 1,09 Promille angehalten wirst, aber keine Ausfallerscheinungen auftreten, das heißt:

  • du fährst weder auffällig,
  • noch hast du einen Unfall verursacht und
  • du bist klar ansprechbar,

dann hast du zumindest keine Straftat begangen, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.

Als Ersttäter gelten dann folgende Strafen:

  • Bußgeld von bis zu 500 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Zweites mal erwischt? Dann gelten diese Strafen:

  • Bußgeld von bis zu 1.000 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 3 Monate Fahrverbot

Beim dritten Mal wird es kritischer:

  • bis zu 1.500 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 3 Monate Fahrverbot

Erst ab 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen. In diesem Fall hast du eine Straftat begangen, unabhängig von Ausfallerscheinungen oder einem Unfall. Die Straftat wird mit einer Geldstrafe und eventuell auch einer Freiheitsstrafe geahndet. In der Regel wird außerdem auch die Fahrerlaubnis entzogen.

Alkohol am Steuer – Unfall verursacht

Wer aufgrund von Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht, kann bereits ab einem Wert von 0,3 Promille hohe Strafen auferlegt bekommen. Denn in diesem Fall liegt gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

Dabei kann es schon ab 0,3 Promille aufwärts bis zu 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und einen Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (oder dauerhaft) geben.

Alkohol am Steuer: Mit 1,6 Promille steht eine MPU an

Wer mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr im Verkehr erwischt wird, muss in der Regel nicht nur mit Geld – und/oder Freiheitsstrafen rechnen, sondern muss darüber hinaus eine Medizinisch-Psychologie Untersuchung (MPU) ablegen. Diese wird benötigt, um in Zukunft wieder eine Fahrerlaubnis zu beantragen und die Fahreignung zu gewährleisten. Auch Wiederholungstäter, die mit weniger Promille erwischt werden, müssen eine MPU ablegen.

Alkohol am Steuer unter 21 Jahren

Für Jugendliche unter 21 Jahren gelten besonders strenge Regeln. Es gilt ein vollständiges Alkoholverbot.

  • Strafen bei unter 0,5 Promille:
    1 Punkt in Flensburg, 250 Euro Bußgeld
  • Strafen ab 0,5 Promille:
    2 Punkte in Flensburg, 500 Euro (oder mehr) Bußgeld, mindestens 1 Monat Fahrverbot
  • Ab 1,1 Promille:
    3 Punkte in Flensburg, Entzug des Führerscheins, Freiheitsstraße von 1-5 Jahren (§§ 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) oder Geldstrafen

Übrigens:

Bei wiederholten Trunkenheitsfahrten über 0,5 Promille muss mit einer Erhöhung des Bußgeldes und zudem mit längeren Fahrverboten gerechnet werden.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Fahranfänger haben aufgrund mangelnder Erfahrung ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb gilt bei Fahranfängern in der Probezeit (die normalerweise 2 Jahre dauert) ein absolutes Alkoholverbot. In der Probezeit wird zwischen 2 Vergehens-Stärken unterschieden. Und zwar zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen).

Alkohol am Steuer gilt als A-Verstoß. Bei einem A-Verstoß wird die Probezeit von 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert. Weiterhin muss ein Bußgeld von 250 € gezahlt werden und man bekommt einen Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Bußgeldbescheid bekommen? So kannst du dagegen vorgehen

Wie bereits im Beitrag erklärt, drohen bei Alkohol am Steuer folgende Konsequenzen:

  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Eintrag ins Fahreignungsregister

Viele Bußgeldbescheide sind wegen formeller Fehler jedoch unwirksam. Ebenso kann es sein, dass die erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend nachweisbar sind.

Eine Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille ist nach § 24a der StVG (Straßenverkehrsgesetz) eine Ordnungswidrigkeit. Hierfür kann ein Bußgeld und sogar ein Fahrverbot verhängt werden. In der Probezeit gilt sogar eine Promillegrenze von 0,0. Bei einem Verstoß wird neben einem Bußgeld auch ein Eintrag in das Fahreignungsregister vorgenommen (ein Punkt in Flensburg), die Probezeit verlängert sich und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Lass deinen Bußgeldbescheid deshalb am Besten von unseren Rechtsanwälten prüfen, um deine Erfolgsaussichten zu erfahren und gegen den Bescheid vorzugehen.

Beachte hierbei vor allem, dass du nur 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit hast, um den Einspruch schriftlich einzureichen.


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Fahrverbot: Wie du dagegen vorgehst

Das Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die es im Bußgeldkatalog gibt. In der Regel wird es nicht alleinstehend verhängt, sondern ist mit Punkten in Flensburg und Bußgeldern verbunden. Ein Fahrverbot wird normalerweise nur bei besonders schwierigen Fällen verhängt. Beispielsweise, wenn die Sicherheit des Verkehrs stark beeinträchtigt wurde.

Wem das Fahrverbot auferlegt wurde, der darf im Straßenverkehr keine Kraftfahrzeuge mehr führen. Das ist besonders für Berufskraftfahrer problematisch, die aus finanzieller Sicht auf ihren Führerschein angewiesen sind. Doch in einigen Fällen kannst du das Fahrverbot umgehen bzw. umwandeln.

In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte über das Fahrverbot, ab wann ein Fahrverbot droht und wie du das Fahrverbot umgehen können.

Fahrverbot in Deutschland: Ab wann gelten Fahrverbote?

Ein Fahrverbot kann auf zwei verschiedene Arten festgelegt werden:

  1. Das Fahrverbot steht im Bußgeldbescheid
  2. Das Fahrverbot wird in einem Urteil des Amtsgerichts verhängt

Ab wann droht aber nun ein Fahrverbot?

In der Regel wird ein Fahrverbot immer dann verhängt, wenn man zwei Punkte in Flensburg kassiert. Das heißt, bei Ordnungswidrigkeiten, die nur einen Punkt zur Folge haben, droht ohne Voreintragungen noch kein Fahrverbot. Im Folgenden erfahren Sie, wann ein Fahrverbot droht.

Geschwindigkeitsverstöße

Der Bußgeldkatalog legt in Deutschland fest, ab welchen Geschwindigkeiten unter welchen Bedingungen ein Bußgeld verhängt wird.

Außerorts

ÜberschreitungFahrverbotPunkte
ab 41 km/h1 Monat2
ab 61 km/h2 Monate2
über 70 km/h3 Monate2

Innerorts

ÜberschreitungFahrverbotPunkte
ab 31 km/h1 Monat2
ab 51 km/h2 Monate2
über 70 km/h3 Monate2

Alkohol und Drogen am Steuer

Wer mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, muss in den meisten Fällen mit einem Fahrverbot rechnen.

ÜberschreitungFahrverbotPunkte
ab 0,5 Promille* 1. Mal erwischt1 Monat2
ab 0,5 Promille* 2. Mal erwischt2 Monate2
Erster Btm Verstoß1 Monat2
Weitere Btm Verstöße3 Monate2

*) In der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze.

Rote Ampel überfahren

Wer eine Rote Ampel überfährt, bekommt lediglich ein Fahrverbot verhängt, wenn er die Rotphase von einer Sekunde überschreitet, er einen Menschen gefährdet oder Sachbeschädigung vorliegt.

Wann ein Mensch als gefährdet gilt, ist im Strafgesetzbuch in § 315c StGB festgelegt:

“Wer im Straßenverkehr […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Abstandsverstöße

Abstandsverstöße führen bei einer Geschwindigkeit ab 100 km/h zu einem Fahrverbot, wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes beträgt.

Abstand*FahrverbotPunkte
weniger als 3/10*1 Monat2
weniger als 2/10*2 Monate2
weniger als 1/10*3 Monate2

*) Bezogen auf den halben Tachowert in km/h

Extra-Hinweis:

In der Probezeit können Fahrverbote sehr schnell und früh verhängt werden, denn A-Verstöße werden hier besonders streng geahndet.

Wann muss ich das Fahrverbot antreten?

Wenn du Ersttäter bist, bekommst du in der Regel eine sogenannte 4-Monats-Frist eingeräumt, kannst du dir innerhalb einer viermonatigen Frist aussuchen, ab wann du das Fahrverbot antreten möchtest. Du bist Ersttäter, wenn du in den letzten zwei Jahren kein großes Vergehen begangen hast. Als Wiederholungstäter sieht das anders aus. Hier musst du das Fahrverbot sofort antreten, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Übrigens: In beiden Fällen musst du das Fahrverbot an einem Stück ableisten. Das heißt, du kannst es nicht splitten.

Fahrverbot umgehen: So gehen Sie vor

Ein Bußgeldbescheid, der ein Fahrverbot beinhaltet, ist insbesondere für Berufsfahrer ein großes Problem. Deswegen ist klar, dass viele Berufsfahrer an dieser Stelle überlegen, ob und wie sie ein Fahrverbot umgehen können.

Für wen und in welchen Fällen ist das möglich?

In der Regel ist die Umwandlung eines Fahrverbots in Einzelfällen zwar möglich, aber nicht einfach. Es empfiehlt sich, dass Sie sich hierzu kompetent beraten lassen bzw. einen Anwalt zu Rate ziehen.

Wir beraten dich hierzu gerne kostenfrei und verbinden dich mit spezialisierten Anwälten für Verkehrsrecht, die für dich eintreten.

Übrigens:

In folgenden Fällen stehen die Chancen einer Umgeheung eher gering:

  1. Wenn Alkohol involviert war
  2. Wenn Punkte in Flensburg verhängt wurden
  3. Bei Wiederholungstätern

Dennoch ist eine Umgehung auch in solchen Fällen möglich. Um das Fahrverbot zu umgehen, musst du folgende zwei Schritte gehen:

  1. Einspruch einlegen:
    Als Erstes überprüfst du, ob ein Einspruch in deinem Fall Sinn macht. Dafür steht dir unsere Experten zur Verfügung und gibt dir eine kostenfreie Ersteinschätzung.
  2. Gut Begründen:
    Du musst nun entweder selbst (oder empfohlenerweise mithilfe eines Anwalts) zunächst vor der Bußgeldbehörde oder spätestens vor Gericht gut begründen, warum ein Absehen vom Fahrverbot beantragt wird. Gute Gründe sind “Unzumutbare Härte” oder “Augenblicksversagen”.

“Unzumutbare Härte” bedeutet, dass Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist (z.B. durch Arbeitsplatzverlust). Der Sinn eines Fahrverbots soll die Disziplinierung des Täters sein, aber nicht sein wirtschaftlicher Ruin.

Ein “Augenblicksversagen” kann Sie vom Fahrverbot befreien, wenn sie normalerweise im Verkehrsverhalten keine auffälligen Verletzungen des Verkehrsrechts gezeigt haben.
Unter einem Augenblicksversagen kann man ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten, bzw. ein verständliches Fehlverhalten verstehen.

Auch an dieser Stelle empfehlen wir dir, die kostenfreie Beratung unserer Rechtsexperten. Denn in vielen Fällen ist es nicht ganz klar, ob eine individuelle Situation, die zu dem Fahrverbot geführt hat, als unzumutbarer Härtefall oder Augenblicksversagen eingeordnet werden kann.

Hinzu kommt, dass das Verhandlungsgeschick bei einer Umwandlung eines Fahrverbots von allergrößter Wichtigkeit ist. Wir empfehlen dir, dies den Profis zu überlassen. Bitte sei dir jedoch bewusst, dass das Absehen vom Fahrverbot in jedem Fall mit einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung des Bußgeldes einhergeht.

Nicht angeschnallt und erwischt trotz Anschnallpflicht: Bußgeldkatalog 2019

Sie waren nicht angeschnallt und wurden dabei im Auto von der Polizei angehalten oder geblitzt? Dann bekommen Sie in aller Regel einen Bußgeldbescheid zugesandt, dem manchmal ein Blitzerfoto als Beweis beiliegt.

Doch nicht immer müssen Sie diesen auch sofort bezahlen.

In diesem Beitrag klären wir Sie über alles auf, was sie über die Anschnallpflicht unbedingt wissen sollten. Und unter welchen Bedingungen Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen können. Denn obwohl die Regeln streng sind und die Bußgelder oft hoch, gibt es auch Situationen, in denen Sie nicht zwingend angeschnallt sein müssen.

Bußgeldkatalog für unangeschnalltes Fahren

  • Gurt beim Fahren nicht angelegt: 30 €
  • Kind unangeschnallt transportiert: 30 €
  • Mehrere Kinder unangeschnallt transportiert: 35 €
  • Kind ohne jegliche Sicherung transportiert (kein Kindersitz und kein Gurt) transportiert: 60 €, 1 Punkt in Flensburg

Warum sich Fahrer anschnallen müssen

Gurte erhöhen die Sicherheit. Gurte retten Leben. Beim Aufprall eines Unfalls verhindert der Sicherheitsgurt, dass die Insassen aus dem Auto geschleudert werden. Und nicht zuletzt vermittelt der Gurt ein Gefühl von Sicherheit, was sich positiv auf das Fahrgefühl und damit alle beteiligten des Verkehrs auswirkt.

Deshalb ist die Anschnallpflicht in Deutschland gesetzlich festgelegt. Laut § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt sie für alle Personen eines Fahrzeugs. Wer im Auto sitzt, muss sich also anschnallen. Bei Missachtung dieser Regel drohen Bußgelder und eventuell noch weitere Ahndungen. Doch das war nicht immer so.

Erst seit 1976 besteht in Deutschland die Anschnallpflicht. Trotz dieser Pflicht fuhren viele Menschen, ohne sich anzuschnallen. Das lag daran, dass die Missachtung der Gurtpflicht nicht geahndet wurde. Das änderte sich erst im Jahr 1984, seitdem das Fahren ohne Gurt mit Bußgeld bestraft wird. Statistisch gesehen reduzierten sich seit der Einführung der Anschnallpflicht die Zahl der Todesopfer bei Autounfällen. Und das kommt nicht von irgendwoher.

Denn oftmals ist der Verkehr turbulent und kann für Autofahrer und Fußgänger gefährlich sein. Nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit des Fahrers kann fatale Folgen haben.  

Was viele Leute nicht wissen:

Auch bei niedrigen Geschwindigkeiten von 20 km/h – 30 km/h besteht ein hohes Verletzungsrisiko bei Unfällen.

Ausnahmen von der Anschnallpflicht

Die Ausnahmen für die Gurtpflicht sind in § 21 a Ausnahmen (StVO) definiert. Unter folgenden Bedingungen müssen Sie den Gurt während der Fahrt nicht anlegen:

  1. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen
  2. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
  3. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
  4. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern
  5. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes

Übrigens: Schwangere sind nicht von der Anschnallpflicht befreit und sollten sich mit einem Gurt anschnallen. Die einzige Ausnahme, der Arzt stellt ein Attest aus. Manche Mütter haben die Sorge, dass der Gurt dem Baby im Bauch schadet. Doch Studien ergaben, dass dies nicht der Fall ist. Der Gurt ist wichtig und verhindert bei Unfällen, dass der Bauch gegen das Lenkrad knallt.

Was passiert wenn der Beifahrer nicht angeschnallt war?

Auch wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist, droht ein Bußgeld, falls die Polizei den Fahrer anhält. Doch trägt in diesem Fall der Fahrer oder Beifahrer die Kosten des Bußgeldbescheids?

Ist der unangeschnallte Beifahrer volljährig, ist er selbst dafür verantwortlich sich anzuschnallen. Das heißt, er selbst muss auch das Bußgeld bezahlen. Wenn allerdings ein Kind unangeschnallt mitfährt, dann sieht die Sache schon anders aus. In diesem Fall sind die Eltern für die ordnungsgemäße Sicherung verantwortlich.

Zur Erinnerung: Kinder bis zu 12 Jahren gehören zusätzlich noch in den Kindersitz. Es sei denn, sie erreichen vor ihrem 12. Geburtstag die Größe von 1,50m. Dann kann das Kind auch nur mit einem normalen Gurt angeschnallt werden.

Weiterhin zu beachten: Wenn sich das Kind während der Fahrt selbst abgeschnallt hat, droht ebenfalls ein Bußgeld. Denn der Fahrer ist zur Aufsicht verpflichtet und muss dafür sorgen, dass Kinder auch während der Fahrt angeschnallt bleiben.

Sie möchten Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen?

Wenn sie gegen einen Bußgeldbescheid einspruch einlegen wollen, haben Sie dazu nur eine Frist von etwa 14 Tagen zur Verfügung. Nach dieser Frist geht gar nichts mehr.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Einspruch Sinn macht, wie Ihre Chancen stehen und wie Sie genau vorgehen sollten, dann fragen Sie uns gerne dazu. Unsere Experten werden Sie komplett kostenfrei beraten und Ihnen die genauen Schritte mitteilen, die Sie als Nächstes unternehmen sollten.


Handy am Steuer: Wie du Einspruch gegen das Bußgeld einlegst

Du wurdest mit Handy am Steuer erwischt und musst ein Bußgeld zahlen? Oder du willst dich darüber informieren, ob du Einspruch gegen das Bußgeld einlegen kannst? Dann bist du hier genau richtig.

In diesem Beitrag erfährst du alles, was duzum Thema Handy am Steuer und Bußgeld wissen musst.

Der neue Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Handy, Tablet und Co. sind unsere ständigen Begleiter geworden. Auch im Straßenverkehr werden technische Geräte verstärkt beim Fahren benutzt.

Jeder 10. Unfall passiert, weil der Fahrer abgelenkt war. Wenn du bei50 km/h nur 5 Sekunden auf Ihr Smartphone schaust, bist du du bereits ca. 70 Meter gefahren und den Verkehr und dich selbst gefährdet. Aufgrund dieses hohen Unfallrisikos durch Ablenkung am Steuer, hat der Gesetzgeber seit November 2017 die Bußgelder für das Nutzen von Mobiltelefonen am Steuer deutlich erhöht.

Was beim Fahren verboten ist

Was genau das Handyverbot umfasst, ist in § 23 Absatz 1a (StVO) festgelegt:

“Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    • zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Das bedeutet:

Telefonieren und Schreiben mit Smartphones und auch anderen elektronischen Geräten (z.B. Laptops, Tablets etc.) ist während der Fahrt nicht erlaubt. Das Wegdrücken von Anrufen und das Checken der Uhrzeit sind nicht erlaubt. Auch das Lesen auf E-Readern ist nicht gestattet.

Was beim Fahren erlaubt ist

Es gibt einige Bedingungen, unter denen die Nutzung von Geräten im Auto beim Fahren erlaubt ist:

  • Wenn die Geräte in einer Halterung platziert sind oder per Sprachsteuerung bedient werden können
  • Wenn die Geräte im Auto verbaut sind und per Sprachsteuerung bedient werden können
  • Wenn das Gerät eine Einparkhilfe ist und das Fahrzeug nur in Schritttempo gefahren wird

Wenn du deine Geräte im Auto per Hand benutzen willst, dann mzsst du Folgendes beachten:

Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Auto steht, bzw. geparkt ist, darfst du das Gerät mit der Hand nutzen.

Handy am Steuer in der Probezeit

Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog in A- und B-Verstöße eingeteilt. Ein A-Verstoß zieht härtere Strafen nach sich als ein B-Verstoß.

Die Ordnungswidrigkeit “Handy am Steuer” zählt in der Probezeit als A-Verstoß und führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Außerdem muss der Täter an einem Aufbauseminar teilnehmen. Tut er das nicht, dann wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen muss er außerdem ein Bußgeld von 100 € zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Wie du Einspruch gegen die Anschuldigung “Handy am Steuer” einlegen kannst

Sobald der Bußgeldbescheid bei dir eingetroffen ist, beginnt eine Frist von 14 Tagen um Einspruch einzulegen. Nicht selten kommt es vor, dass beispielsweise formale Fehler den Bußgeldbescheid ungültig machen. Zum Beispiel das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Falls du unsicher bist, ob du Einspruch gegen den Bescheid einlegen solltest und wie deine Chancen stehen, dann kontaktiere uns. Wir geben dir einen Überblick über die Sachlage und darüber, wie du weiter vorgehen solltest.