Urlaubsansprüche
Urlaub und Urlaubsentgelt bleiben bestehen. Bereits genehmigter Urlaub kann genommen werden. Wird er gestrichen, können Stornokosten erstattet werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Ansprüche bleiben erhalten und werden vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen. Dieser meldet Forderungen zur Insolvenztabelle an.
Mutterschutz & Elternzeit
Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Nach Elternzeit lebt es wieder auf, sofern der Betrieb fortgeführt wird. Eine Kündigung ist mit behördlicher Zustimmung möglich.
Sozialversicherungsbeiträge
Bei ausbleibenden Beiträgen bleibt der Krankenversicherungsschutz bestehen. Eventuell entstehen Säumniszuschläge oder Leistungseinschränkungen, ausgenommen Notfälle, Schwangerschaft und Mutterschaft.
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